19.09.2016 - 10 Antrag nach § 24 GO NRWhier: Unterschutzstellun...

Beschluss:
abgelehnt
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Beratung

OB Schranz erteilt zunächst dem Petenten, Herrn Sommer das Wort, nachdem er festgestellt hat, dass sich dagegen kein Widerspruch erhebt.

Herr Sommer begründet, warum er den Äußerungen in der gutachterlichen Stellungnahme des LVR nicht folgen kann. Insbesondere hat er den Eindruck, dass dort nicht sehr viel über den Künstler Mawick bekannt ist und es wohl deshalb zu dem  nach seiner Auffassung desaströsen Urteil über das Kunstwerk gekommen ist. Da es sich bei dem Werk um eine Auftragsarbeit handelt, wird es als künstlerisch weniger bedeutend beschrieben, gleichwohl das für viele Künstler galt.

Frau Beig. Lauxen zeigt auf, dass sich der LVR intensiv mit dem Thema beschäftigt hat. Nach der letzten Hauptausschusssitzung hat es eine weitere Begehung vor Ort gegeben unter Hinzuziehung eines 3. Gutachters. Dieser hat bestätigt, was bereits festgestellt und kommuniziert worden ist, nämlich das mindestens 30 % des Mosaiks beschädigt sind. Frau Beig. Lauxen geht im weiteren Verlauf ihrer Ausführungen noch auf eine Vorhaltung ein, das Landesamt für Denkmalschutz hätte ihr mitgeteilt, das Mosaik sei unter Denkmalschutz zu stellen. Sie bekräftigt, dass es diese Anweisung zu keiner Zeit gegeben hat. Vielmehr ging es um die Überlegung, das Mosaik vorsorglich für eine Zeit von 6 Monaten unter Denkmalschutz zu stellen, sofern der Abriss gedroht hätte, bevor der Denkmalschutz zu einem endgültigen Ergebnis gekommen ist. Das Landesamt hat nunmehr erläutert, warum nach seiner Sicht das Mosaik nicht denkmalwürdig ist. Die Bitte war, das Mosaik durch Fotos zu dokumentieren. Es werden 2 - 3 Teile herausgenommen und u.a. in der Bibliothek in Sterkrade ausgestellt. Mit Zitaten aus einem Schreiben des LVR bestätigt sie noch einmal ausdrücklich ihre Aussage, in der letzten Sitzung des Hauptausschusses alles gesagt zu haben, was ihr zu dieser Angelegenheit bekannt war.

Frau Stadtv. Wittmann hofft, dass durch diese Aussprache die Botschaft endlich klar geworden ist. Diese Form der Diskussion schädigt den sensiblen Bereich der Denkmalpflege, der sowieso schon mit vielen monetären Kürzungen zu kämpfen hat.

Stadtv. Karschti sieht aus der Perspektive des archäologischen Vereins auf die Angelegenheit. Er wünscht sich zukünftig eine sensiblere Begleitung von Debatten über die Denkmalschutzwürdigkeit und Finanzierung einer wertvollen Sache.

Stadtv. Runkler macht deutlich, dass sowohl die Verwaltung, als auch der Rat und das Land es begrüßt hätten, das Kunstwerk erhalten zu können. Ein Mosaikkunstwerk ist jedoch nicht gleichzusetzen mit einem Baudenkmal. Es zu erhalten scheiterte an den Kosten.

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Beschluss

Der Hauptausschuss - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - stimmt mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der BOB-Fraktion und bei Enthaltung der Linke.Liste-Fraktion dem Vorschlag der Verwaltung zu und fasst folgenden Beschluss:

"Der Hauptausschuss beschließt:

 

1.der Anregung des Herrn Sommer nicht zu folgen, und das Mosaik „Das Sparen: Geben und Nehmen" am Gebäude Wilhelmstraße 10 in 46145 Oberhausen nicht in die Denkmalliste einzutragen.

 

2.Herrn Sommer das Ergebnis dieser Beschlussfassung zur Kenntnis zu geben."

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Anlagen zur Vorlage