13.09.2016 - 3.3 Beschluss der Richtlinie der Stadt Oberhausen ü...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Stv. Zimkeit weist darauf hin, dass Sportvereine in den Richtlinien nicht ausdrücklich erwähnt werden, sie aber selbstverständlich die Möglichkeit haben, Projekte für sportliche Aktivitäten zur Förderung anzumelden.

 

Frau Dreßler bestätigt, dass alle Osterfelder Vereine entsprechende Förderanträge stellen können, die sich an den Förderrichtlinien orientieren müssen.

 

Beschlussvorschlag

 

1.Die Bezirksvertretung Osterfeld beschließt die als Anlage beigefügte Richtlinie der Stadt Oberhausen über die Vergabe von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds zur aktiven Mitwirkung der Beteiligten nach Nr. 17 Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008 „Soziale Stadt Oberhausen Osterfeld"

 

2.Die Bezirksvertretung Osterfeld nimmt zur Kenntnis, dass der Beirat des Stadterneuerungsprozesses „Soziale Stadt Oberhausen Osterfeld" auf Basis dieser Richtlinie abschließend und verbindlich über die Vergabe von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds zur aktiven Mitwirkung der Beteiligten nach Nr. 17 Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008 beschließt.

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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