01.09.2016 - 3.1 Antrag CDU-Fraktion: Schulschwimmen in Oberhausen

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Herr Stadtverordneter Nakot verweist zunächst auf diverse Artikel und Leserbriefe in den lokalen Medien. Er regt an, eventuell mit anderen Städten hinsichtlich der Schwimmangebote zu kooperieren. Herr Nakot schildert, dass das Landesprogramm „NRW kann schwimmen“ jährlich 550 Kurse anbietet, um Schülerinnen und Schüler ans Schwimmen heranzuführen. 55 % der Grundschulen, so Herr Nakot weiter, sehen die Schwimmangebote laut Umfrageergebnis als nicht ausreichend an. Dies treffe auch auf die Wasserzeiten zu. Angebote kommen bei den Eltern nicht an, und der allgemeine Tenor lautet, dass Handlungsbedarf besteht. Herr Nakot kann sich eine Beratung durch andere Kommunen vorstellen. Die Erarbeitung eines Konzepts unter Mitwirkung von Vereinen, Stadtsportbund, Politik und anderen Verbänden könnte ebenso hilfreich sein.

 

Herr Haller, sachkundiger Bürger, fordert die Errichtung eines neuen Hallen- und Freibades. Dem Freizeitschwimmen stehen zu geringe Zeiten zur Verfügung. Zudem dürften keine weiteren Lehrschwimmbecken mehr geschlossen werden.

 

Laut Herrn Stadtverordneten Karschti müsse man die Entwicklung ernst nehmen und für die Nachhaltigkeit standardisierte Fragebögen einführen.

 

Herr Stadtverordneter Blanke sieht kein Angebots- sondern ein Nachfrageproblem. Eltern müssen die Initiative ergreifen und ihre Kinder zum Schwimmen animieren, und zwar bereits vor der Einschulung. Politik und Verwaltung würden Angebote bereithalten. Diese müssten aber auch angenommen werden.

 

Herr Georg Reuschenbach, sachkundiger Bürger, weist darauf hin, dass die Befragung der Grundschulen aus Eigeninitiative durch den Ausschuss für den Schulsport erfolgte und nicht im Auftrag der Schulaufsicht. Nach Auffassung von Herrn Georg Reuschenbach sollte eine Optimierung bei den Wasserzeiten angestrebt werden. Von 90 Minuten zur Verfügung stehenden Zeiten würden nach dem Ergebnis der Umfrage derzeit lediglich 35 Minuten effektiv im Wasser genutzt. Zudem sollten Angebote für den vorschulischen Bereich bereitgehalten werden.

 

Herr Bürgermeister Broß regt an, sich generell besser aufzustellen und Überlegungen anzustellen, die strukturellen Probleme in den Griff zu bekommen.

 

Herr Beigeordneter Motschull erklärt, dass ausreichend Wasserflächen in den Oberhausener Bädern zur Verfügung stehen. Er bittet um einen gewissen Realitätssinn. Ein Neubau eines zusätzlichen Schwimmbades wird es in Oberhausen mit Sicherheit nicht geben.

 

Frau Dr. Jordan-Ecker vom städtischen Bereich 3-1/Kinder, Jugend, Bildung informiert über Gespräche mit Vereinen. Dabei hat sich die Schwierigkeit herauskristallisiert, in den Ferien geeignetes Personal für Schwimmangebote vorzuhalten. In nächster Zeit werden weitere Gespräche mit dem offenen Ganztag und Schulsozialarbeitern geführt, um die Bereitschaft nach dem Erlangen der Rettungsfähigkeit zu eruieren. Die Personen müssten motiviert werden, sich zu qualifizieren. Frau Dr. Jordan-Ecker regt an, die Wasser- und Wegezeiten von einer externen Stelle prüfen zu lassen. Insgesamt müsse sowohl beim Integrationsrat als auch bei der Elternarbeit eine Bewusstseinsänderung erreicht werden.

 

Für Herrn Wischermann, sachkundiger Bürger, muss das Thema der Wassergewöhnung bereits im vorschulischen Bereich, sprich in Kindergärten, platziert werden.

 

Herr Nahrstedt, Geschäftsführer des Ausschusses für den Schulsport, informiert, dass aus Sicht der Schulnutzer der bisher bestehende Oberhausener Schulschwimmplan hinsichtlich einer effektiveren Wasserzeitenvergabe/-nutzung optimiert werden sollte. Dabei sollen die beim bisherigen Vergabesystem der Schulschwimmzeiten (mit größtenteils 90 bis 105-minütigen zugewiesenen Schulschwimmzeiträumen) häufig auftretenden Leerstände minimiert und eine optimale Auslastung der verfügbaren schulischen Wasserzeiten (Übergabe am Beckenrand; keine Leerstände) erreicht werden.

 

Darüber hinaus erscheint aus schulischer Sicht eine grundsätzliche Neuregelung des Leistungsvertrags zwischen der Stadt und OGM GmbH hinsichtlich der Bädernutzungsregelung beim Schulschwimmunterricht wünschenswert. In diesem Zusammenhang ist u. a. eine uneingeschränkte Schulnutzung der Lehrschwimmbecken in den drei Sportbädern während der gesamten Schulbelegungszeiträume anzustreben.

 

Anschließend nimmt der Sportausschuss den Bericht zur Kenntnis.

 

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Beschluss

 

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Anlagen zur Vorlage

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