04.07.2016 - 26.4 Entwicklungsplan zur frühkindlichen Bildung, Er...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Frau Stadtv. Marx erkennt in dem Entwicklungsplan die Auswirkungen des Stärkungspaktes wieder. Die frühzeitige Förderung ist eine Aufgabe der Verwaltung. Deshalb kann es nicht sein, dass die U3 Betreuung durch private Krabbelgruppen oder die Kindertagespflege sichergestellt werden soll. Das muss ihrer Meinung nach durch die Kitas gewährleistet werden. Die Eltern haben einen Anspruch auf Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Der Entwicklungsplan erfüllt diese Voraussetzung nach ihrer Auffassung nicht.

Stadtv. Rubin hingegen lobt die gesamte Entwicklung, denn seit langem gibt es eine gute Verbindung zwischen den Freien Trägern und der Verwaltung. Zu der Problematik der geburtenstarken Jahrgänge kommt die Flüchtlingsproblematik. Deshalb ist es notwendig, neue Einrichtungen zu schaffen, so wie es augenblicklich auch geschieht. Die Freien Träger sind bereit, gemeinsam mit der Stadt diese Lücke zu schließen. Er stellt dar, dass ein großes Problem beim Land liegt. Das Land weiß, dass es eine finanzielle Lücke zwischen den tariflichen Lohnsteigerung (jährlich ca. 3 - 3,5 %) und den KIBIZ-Refinanzierungen (Pauschale von 1,5 %) gibt. In der Konsequenz geraten die Freien Träger unter Druck, weil sie die finanziellen Belastungen nicht mehr tragen können. Im Endeffekt führt das zu einer Mehrbelastung des städt. Haushalts, indem ein Ausgleich über den städt. Zuschuss an die Träger stattfindet.

Zum Thema: Elternbeiträge führt er aus, dass es sich nicht um eine Angelegenheit des Landes, sondern der Kommunen handelt. Das führt zu unterschiedlichen Varianten der Beitragserhebung in den verschiedenen Städten in NRW. Hier geht sein Appell an die Landtagsabgeordneten, sich möglichst noch in dieser Legislaturperiode für eine hilfreiche Lösung einzusetzen.

Frau Beig. Münich weist darauf hin, dass die Kindertagespflege und die Plätze in Kitas gesetzlich gleichgestellt sind. Der Träger vor Ort hält beide Angebote vor, sodass die gesetzlichen Vorgaben berücksichtigt werden. Ein Verzicht auf die Kindertagespflege erscheint ihr auch zukünftig undenkbar, denn sie bietet eine höhere Angebotsflexibilität. Sie hat ihren Stellenwert und wird von Eltern nachgefragt. Deshalb sollte sie nicht abgewertet werden. Zum Ausbau der Kindertageseinrichtungen teilt sie mit, dass von den vorgesehenen 800 Plätzen, die insgesamt in Oberhausen geschaffen werden sollen, bereits 320 in der konkreten Planung sind.

Stadtv. Zimkeit berichtet, dass bereits für das nächste Kindergartenjahr eine Korrektur in Bezug auf den Zuschuss des Landes an die Freien Träger vorgesehen ist. Die Freien Träger erhalten dann zusätzlich Mittel von über 5 % vom Land. Weiterhin wurde beschlossen, die jährliche Steigerungsrate auf 3 % zu erhöhen.

Stadtv. Blanke macht deutlich, dass die BürgerInnen die Betreuungsform der Kindertagespflege freiwillig wählen. Sie ist eine wichtige Ergänzung

Frau Stadtv. Marx stellt dar, dass die Tätigkeit in der Kindertagespflege häufig von ErzieherInnen oder Sozialpädagogen/-pädagoginnen wahrgenommen wird, weil sie sonst keine Möglichkeit haben, Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren und ihren Beruf deshalb nicht weiter ausüben können.

. Die Vergütung ist ebenfalls diskussionswürdig, denn viele Beschäftigte sind, wie soeben dargestellt, für diese Tätigkeit überqualifiziert. Deshalb ist es wichtig, dass man sich in diesem Zusammenhang mit dem Thema: familienfreundlichere  Arbeitszeiten auseinandersetzen und hier ein entsprechenden Druck auf die Arbeitgeber ausgeübt wird.

Stadtv. Real dankt für die hervorragende Arbeit, die in Kitas gemacht wird. In den Einrichtungen findet hervorragende frühkindliche Bildung statt, vielfach auch unter Beteiligung der Eltern, damit frühkindliche Bildung auch gelingt. Das ganze mündet für ihn in dem Satz: Kein Kind zurücklassen.

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Beschluss

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

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