28.06.2016 - 3.1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 28 - Straßb...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Herr Osmann hinterfragt die Gestaltungsmöglichkeiten der Stadt Oberhausen. Seitens von Frau Baudek wird darauf hingewiesen, dass der Rat der Stadt die Planungshoheit hat.

 

An der folgenden intensiven Diskussion beteiligen sich Frau Wittmann, Herr Emmerich, Herr Meier-Ebbers, Herr Löwenthal und Herr Völker. Thematisiert werden insbesondere die Punkte

 

Kopplung von zwei Teilbereichen

Flächenanteil Grün (1/3 zu 2/3)

Planungshoheit/Planungskompetenz

Qualitätsfragen

Spannungsverhältnis mit dem Investor

sozialpolitische Komponente

Grenzsetzungen durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan

Bankbürgschaft

Größe des Plangebietes

 

Insbesondere Frau Wittmann macht für ihre Fraktion deutlich, dass Vorbehalte hinsichtlich des Begründungstextes bestehen und es für eine Zustimmung wichtig ist, diese Punkte festzuhalten. Hierbei handelt es sich um folgende wesentliche Punkte:

 

  1. Es wird davon ausgegangen, dass eine erfahrene Rechtsanwaltskanzlei den Prozess begleitet, so dass die Kopplung der beiden Bebauungsplanverfahren rechtssicher durchgeführt wird.

 

  1. Eine Deckelung des Grünflächenanteils auf 1/3 der Fläche wird in Frage gestellt. Gefordert werden angesichts dieser einmaligen Chance für das Quartier eine Untersuchung des Freiflächenbedarfs sowie die Planung einer möglichst optimal wirkenden Freiflächenstruktur (Frischluftschneide, Klimafolgeanpassung).

 

  1. Für die detaillierte städtebauliche Entwurfsplanung gilt es im Vorfeld Qualitäten zu definieren. Gefordert wird ein städtebaulicher Wettbewerb als qualitätssicherndes Vefahren.

 

Angesichts der Bedeutung und Entwicklungspotentiale der Fläche für den Stadtteil wird der zügige Beginn eines informellen Beteiligungsprozesses gefordert, um alle Akteure vor Ort möglichst früh einzubinden.

 

Frau Lauxen und Frau Baudek machen deutlich, dass der angestrebte vorhabenbezogene Bebauungsplan eine große Chance für das Schlad-Viertel bietet und eine intensive Beteiligung der dort lebenden Menschen sowie der Politik erfolgen wird. Vorgesehen ist der Abbruch von Gebäuden und die Sicherstellung einer möglichen Wohnbebauung. Durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan werden mehr Regelungsmöglichkeiten gesehen als durch einen "normalen Bebauungsplan". Abschließend wird darauf hingewiesen, dass es bisher sehr offene Gespräche mit dem Eigentümer gab, insbesondere wurde auch die Zukunft des Schlad-Viertels erörtert. Die Größe des Plangebietes Schlad-Viertel umfasst 31 ha.

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Beschluss

Beratungsergebnis:

 

Mit Mehrheit gegen zwei Stimmen der Linke Liste Fraktion und einer Stimme der Bürgerliste-Oberhausen-Gruppe vorberaten.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=106891&selfaction=print