27.06.2016 - 4 Durchführung des Kommunalinvestitionsförderungs...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

OB Schranz erinnert daran, dass im Ältestenrat über das Verfahren gesprochen worden ist. Aufgrund der Verlängerung der Fristen zur Verausgabung der Mittel ist zunächst vorgesehen, eine Quotierung zu verabschieden, um dann in Jahrestranchen unter Berücksichtigung dieser Quotierung die entsprechenden Vergaben vorzunehmen.

Frau Stadtv. Stehr zeigt sich erfreut darüber, dass 50% der Fördermittel in die Bildung fließen sollen. Sie fragt nach, ob unter Zeile 59 b) mit energetischer Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur ausschließlich Sanierung oder auch  Neubau unter Berücksichtigung von energetischen Aspekten gemeint ist.

Dez. Schmidt beantwortet die Frage dahingehend, dass die energetische Sanierung durch ein Fachgutachten nachgewiesen werden muss. Sofern die Chance besteht, einen erheblichen Einspareffekt zu dokumentieren, sind in extremen Ausnahmefällen auch Neubauten möglich. Denkbar wäre das bei den Containerbauten an den Schulen, die einen hohen Energieverbrauch haben, weil sie mittlerweile in die Jahre gekommen sind.

Stadtv. Karschti hält es für den richtigen Weg, die Rahmenbedingungen festzulegen. Die Bedarfe unterliegen einem ständigen Entwicklungsprozess. Bereits zu diesem Zeitpunkt sind neue Bedarfe festgestellt worden. Die Aktualisierung sollte parallel zu der Definition der Rahmenbedingungen erfolgen, damit der Prozess schneller vorankommt.

Frau Stadtv. Wittmann hinterfragt das Zustandekommen der Prozentsätze.

OB Schranz teilt mit, dass sich die Vorgehensweise orientiert an dem Vorbild: Konjunkturpaket II. Die grundlegende Richtung lautet: 50% für Bildung, 50% für die restlichen Maßnahmen. Da die Abarbeitungsfristen verlängert wurden ist es nicht notwendig, ein großes Paket in der Sitzung nach der Sommerpause zu verabschieden. Vielmehr können für jedes Jahr Tranchen verabredet werden.

Dez. Schmidt ergänzt, dass im Ältestenrat auch verabredet worden ist, Beschlüsse zu diesem Thema möglichst nach dem Beschluss über den Bildungsplan zu treffen. Deshalb hat die Aufbereitung der themenbezogene Listen, in denen alle eingegangenen Anträge aufgeführt sind, ein wenig länger gedauert. Damit die Fraktionen und Gruppen möglichst ein Gesamtbild erhalten können, wurde die Liste noch heute an diese versandt. Die ersten Vorschläge werden dem Rat zur Beschlussfassung im Herbst vorgelegt.

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Beschluss

Der Hauptausschuss - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - hat die Drucksache B/16/1783-01 einstimmig vorberaten.