20.06.2016 - 1.4 Einstellung von Nachwuchskräften im Jahr 2017

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Beratung

Herr Dezernent Schmidt verweist drauf, dass die Verwaltung sich bei der Erstellung der Ausbildungsvorlage von verschiedenen Rahmenbedingungen hat leiten lassen. Zum einen sind die perspektivischen Personalbedarfe unter Berücksichtigung von Fluktuationsanalysen und ähnlichem zu sehen, zum anderen ist festzustellen, dass in einzelnen Teilbereichen immer höhere Anforderungen an die Ausbildung gestellt werden. So sieht die Ausbildung im gehobenen Verwaltungsdienst vor, dass die praktische Ausbildung nur zu ganz bestimmten Zeiten sowie in festgelegten Teilbereichen der Verwaltung durchgeführt werden darf. Auch müssen die Ausbilderinnen und Ausbilder selber erst entsprechende Praxisprüferschulungen absolvieren, bevor sie zu Prüfer/innen bestellt werden können. Die Einstellung, die für das Jahr 2017 vorgeschlagen ist in Verbindung mit den Nachwuchskräften der beiden letzten Jahre führt insofern zu verschiedenen personellen und räumlichen Engpässen. Die Verwaltung versucht in der Zukunft weitere Ausbildungsmöglichkeiten zu schaffen bei dem die Ausweitung der räumlichen Kapazitäten einen wesentlichen Schwerpunkt bilden wird. Herr Dezernent Schmidt gibt den Hinweis, dass dieses Thema auch ein Thema in der Personalversammlung war und entsprechende Anträge gestellt wurden. Die Verwaltung hat das Thema sehr intensiv mit den Beteiligungsgremien erörtert. Sie geht davon aus, dass mit der Vorlage zunächst die Bedarfe abgedeckt werden können, insbesondere in den Bereichen Erzieher/innen und Sozialarbeiter/innen im Anerkennungsjahr.

Herr Stadtv. Große Brömer begrüßt die Vorlage verbunden mit dem Appell, dass die Verwaltung alle finanziellen, personellen und räumlichen Ressourcen nutzen sollte um ein möglichst breit gefächertes Ausbildungsangebot und eine hohe Anzahl von Ausbildungsplätzen bereitstellen zu können. Dies insbesondere auch vor dem Hinweis der Verwaltung in den Zeilen 139 - 141, dass wir in Oberhausen wieder einmal die Situation haben, dass nicht einmal jedem zweiten Ausbildungssuchenden ein Ausbildungsplatz angeboten werden kann. In Bezug auf die Berufsgruppe der Sozialarbeiter und -pädagogen/innen im Anerkennungsjahr merkt Herr Stadtv. Große Brömer an, dass vor dem Hintergrund der Reformen der Bachelorstudiengänge eine Aufstockung der Kapazitäten nur schwerlich möglich sein dürfte.

Herr Dezernent Schmidt erläutert, dass die Einstellung der Bachelorabsolventen/innen parallel zum Anerkennungsjahr vorgenommen wird und dass die Anzahl der Bewerbungen rückläufig ist. Gleichwohl liegt der Vorteil in der Anerkennungsjahrvariante darin, die jungen Bachelorabsolventen/innen auf den echten Berufsalltag vorzubereiten. Deshalb ist das Anerkennungsjahr als parallele Variante zu verstehen und die eingehenden Bewerbungen zeigen, dass noch ein ausreichender Markt vorhanden ist. Ergänzend arbeitet die Verwaltung daran, wie man über Trainee- und Qualifizierungsprogramme den Prozess der praktischen Einarbeitung positiv unterstützen kann.

Frau Stadtv. Müthing fragt, was der Passus in der Vorlage konkret bedeutet, dass Auszubildende mit „guten Leistungen" übernommen werden sollen und lobt, dass Auszubildenden nach der Ausbildung bei Bedarf als Option eine einjährige Bewährungszeit angeboten werden kann.

Herr Dezernent Schmidt erläutert, dass es intern Kriterien gibt, die gute Leistungen ausmachen, diese aber aufgrund Ihrer Komplexität nicht in der Vorlage aufgeführt worden sind.

 

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Beschluss

Der Finanz- und Personalausschuss hat die Vorlage einstimmig zustimmend vorberaten.

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