20.06.2016 - 2.1 1. Kenntnisnahme der vom Stadtkämmerer gemäß § ...

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Beratung

Auf Nachfrage von Frau Stadtv. Müthing und Herrn Stadtv. Karschti erläutert Herr Dezernent Schmidt, dass die Position 4 daher rührt, dass eine Betriebsärztin der Stadtverwaltung erkrankt ist, die  alleine für den Fachdienst des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zuständig ist. Daher mussten die notwendigen Pflichtuntersuchungen gegen Bezahlung durch Dritte durchgeführt werden. Bezüglich der Positionen 25 und 34 ist es so, dass betriebsärztliche Untersuchungen von der Stadtverwaltung für die Töchterfirmen geleistet werden sollten. Da diese nun auch nicht stattfinden konnten, musste die Stadtverwaltung den Töchterfirmen entsprechend des Dienstleistungsvertrags Gelder erstatten.

 

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Beschluss

Der Finanz- und Personalausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=106263&selfaction=print