24.05.2016 - 2 Überörtliche Prüfung i. S. d. § 105 GO NRW der ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Beratung

Frau Stadtv. Walther, Herr Stadtv. Benter und Herr Stadtv. Zimkeit bemängeln zunächst übereinstimmend, dass der GPA-Bericht in Anbetracht der zahlreichen fachspezifischen Ausführungen nicht vorab den entsprechenden Fachausschüssen zur Beratung vorgelegt wurde.

 

Herr Stadtv. Benter verweist auf die überörtliche Prüfung des Bereiches Sicherheit und Ordnung, dort auf die Feststellung Nr. 2 (Seite 8 von 30), und fragt, inwieweit die „doppelte Vorhaltung" von Dienstleistungsangeboten genutzt wird.

 

Frau Stadtv. Walther bezieht sich auf den Vorbericht der überörtlichen Prüfung und resümiert, dass die tendenziell belastende Positionierung der Stadt Oberhausen bezogen auf den Durchschnitt der kreisfreien Städte in NRW durch die strukturellen Rahmenbedingungen bestimmt wird. Vor dem Hintergrund einer Datenerhebung im interkommunalen Vergleich vermisst sie die Darstellung entsprechend vergleichender Ergebnisse im Rahmen des Kommunalindex für Wirtschaftlichkeit (KIWI). Ihr Klärungsbedarf richtet sich auf den überörtlichen Teilbericht „Jugend" und die dortige Feststellung der GPA NRW (Seite 26 von 32), dass die Stadt Oberhausen keine Satzung für die Erhebung von Elternbeiträgen im Offenen Ganztag erlassen hat. Des Weiteren stellt sie in Frage, inwieweit die Verwendung des Kriteriums „Bruttogrundfläche" bei der Bewertung des Schulflächenbedarfes sinnvoll ist (Teilbericht „Schulen und Sport", Seiten 3 bis 15 von 29). Mit Bezug auf das GPA-Kennzahlenset verweist Frau Stadtv. Walther auf die Aufwendungen der Stadt Oberhausen für Hausmeisterdienste je m2 Bruttogrundfläche in Euro (Seite 10 von 28), die nachweislich den erhobenen Maximum- und Mittelwert überschreiten.

 

Mit Blick auf die Tatsache, dass der vorliegende GPA-Bericht für die interkommunalen Vergleiche das Vergleichsjahr 2011, in einigen Prüfbereichen auch 2012, zugrunde gelegt hat und somit nicht die aktuellen Zahlen betrachtet, stellt Herr Stadtv. Zimkeit die Frage, welche Schlussfolgerungen die Verwaltung aus dem GPA-Bericht zieht. An dieser Stelle interessieren besonders die Schlussfolgerungen der Verwaltung zu den Feststellungen und Empfehlungen hinsichtlich der Personalausstattung. Die Hinweise der GPA NRW zu den Einspareffekten weiterer zentralisierter Verwaltungsdienstleistungen finden nach Auskunft des Herrn Stadtv. Zimkeit dagegen keine Zustimmung in der kommunalpolitischen Willensbildung.

 

Der Ausschussvorsitzende Herr Stadtv. Koch und Herr Oberbürgermeister Schranz nehmen den Vorschlag der Frau Stadtv. Walther und der Herren Stadtv. Benter und Stadtv. Zimkeit zustimmend auf und sagen zu, die einzelnen Teilberichte der überörtlichen Prüfung zusammen mit Stellungnahmen der Verwaltung an die jeweils zuständigen Fachausschüsse weiterzuleiten.

 

Im weiteren Verlauf gibt Herr Oberbürgermeister Schranz - mit Bestätigung durch Frau Beigeordnete Münich - zur Kenntnis, dass eine Satzung für die Erhebung von Elternbeiträgen im Offenen Ganztag derzeit erarbeitet und noch im Jahr 2016 erlassen wird.

 

Die in dem Bericht über die überörtliche Prüfung aufgezeigten Möglichkeiten weiterer Personaleinsparungen in den verschiedenen Bereichen der Stadt Oberhausen werden nach Auskunft des Herrn Oberbürgermeister Schranz in intensiven Gesprächen mit der Gemeindeprüfungsanstalt NRW erörtert.

 

Bezug nehmend auf die Anfragen des Herrn Stadtv. Zimkeit teilt Herr Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer Tsalastras mit, dass die Feststellungen und Empfehlungen aus dem GPA-Bericht in die weitere Haushaltssanierungs-planung einbezogen werden.

 

Auch Frau Beigeordnete Münich entnimmt dem Bericht über die überörtliche Prüfung durch die GPA NRW wichtige Hinweise. Die Frage der Frau Stadtv. Walther beantwortet Frau Beigeordnete Münich dahingehend, dass die Bezugsgröße der Bruttogrundfläche für die Betrachtung energetischer Gesichtspunkte hilfreich ist.

 

Eingedenk der fortdauernden Diskussion über die kommunalpolitisch erwünschte bürgerfreundliche Vorhaltung von drei Bürgerservicestellen entgegnet Herr Beigeordneter Motschull der Frage des Herrn Stadtv. Benter, dass die Bezirksverwaltungsstelle Osterfeld durchaus frequentiert wird.

 

Im weiteren Verlauf geht Herr Stadtv. Benter auf die Teilberichte der überörtlichen Prüfung in den Bereichen Jugend und Soziales ein. Darin wird von der GPA NRW die Umsetzung der Ergebnisse einer Organisationsuntersuchung der Fa. con_sens durch die Stadt Oberhausen lobend erwähnt. Sein Interesse richtet sich dann auf die Frage nach dem Sachstand der Umsetzung dieses Gutachtens. Konkret spricht er die Empfehlung Nr. 6 (Seite 30 von 36) der GPA NRW für den Bereich Integrationshilfen an. Unter Hinweis auf die Empfehlung Nr. 8 (Seite 32 von 36) zitiert er, dass eine öffentliche Ausschreibung der Leistungen für den Behindertenfahrdienst seit mehreren Jahren nicht erfolgte, so dass kein Wettbewerb stattfinden konnte.

 

Frau Beigeordnete Münich gibt Auskunft darüber, dass die Fa. con_sens im Rahmen ihrer Organisationsuntersuchung eine Vielzahl von Optimierungs-ansätzen für eine wirtschaftlichere Aufgabenwahrnehmung erarbeitet hat, von denen acht Maßnahmen bislang noch nicht umgesetzt wurden. Soweit die GPA NRW bei den empirischen Stellenvergleichen in ausgewählten Aufgabenfeldern teilweise zu anderen Ergebnissen kommt als die externe Organisationsuntersuchung der Fa. con_sens (Feststellung 2 Seite 5 von 36), verweist Frau Beigeordnete Münich auf die unterschiedliche Zielsetzung und Betrachtungsweise der beiden Gutachter, sodass in diversen Bereichen keine übereinstimmenden Konsolidierungsbeiträge erzielt werden. Zur Empfehlung Nr. 6 (Seite 30 von 36) der GPA NRW informiert Frau Beigeordnete Münich, dass die Gewährung von Integrationshilfen nach den rechtlichen Bestimmungen erfolgt. Die Entscheidung über die Ausgestaltung der Hilfeleistung (Individualbetreuung oder „Pooling") liege bei den Eltern. Bezüglich des Behindertenfahrdienstes ist anzumerken, dass zwischenzeitlich eine Ausschreibung vorgenommen wurde, deren Frist Ende Mai 2016 abläuft.

 

Als nächstes thematisiert Herr Stadtv. Benter die Feststellung Nr. 11 (Seite 21 von 29 im Teilbericht „Schulen und Sport") der GPA-NRW zur Schülerbeförderung im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Danach zahlt die Stadt Oberhausen dem Verkehrsunternehmen mehr als die tatsächlichen Ticketkosten für anspruchsberechtigte Schüler im jeweiligen Schuljahr. Im gleichen Zusammenhang greift er die Empfehlung Nr. 5 der GPA NRW hinsichtlich einer haushaltstechnisch transparenten Abbildung einer Subventionierung des ÖPNV auf. Dem Teilbericht „Grünflächen" entnimmt Herr Stadtv. Benter die Feststellung der GPA-NRW (Seite 12 von 20), dass die Aufwendungen der Stadt Oberhausen für die Unterhaltung und Pflege der Spiel- und Bolzplatzflächen sehr hoch sind. Mit Bezug auf die im GPA-Bericht genannten Kennzahlen erkundigt sich Herr Stadtv. Benter nach dem Grund der für Oberhausen ausgemachten Abweichung.

 

Frau Beigeordnete Münich macht in diesem Zusammenhang auf den sehr guten Pflegezustand der Flächen aufmerksam. Dieser ist maßgeblich darauf zurückzuführen, dass von Eltern oder Spielplatzpaten gemeldete Mängel und Unzulänglichkeiten an den Flächen oder Geräten umgehend von der OGM GmbH beseitigt werden. Hierzu betont Frau Beigeordnete Münich die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen dem Kinderbüro der Stadt Oberhausen und der OGM GmbH. Die Höhe der Kosten in diesem Bereich werden in den Leistungsverträgen zwischen der Stadt Oberhausen und der OGM GmbH vereinbart und entziehen sich der Einflussnahme des Dezernates 3/Familie, Bildung und Soziales.

 

Herr Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer Tsalastras verweist abschließend auf das im Entwurf befindliche Spielplatzentwicklungskonzept als Maßnahme des Haushaltssanierungsplanes. Die Ausführungen der Frau Beigeordneten Münich ergänzt er dahingehend, dass die Stadt Oberhausen in der Vergangenheit Fördermittel aus Konjunkturpaketen genutzt hat, um diese in den Ausbau von Spiel- und Bolzplätzen und deren Aufbauten zu investieren. Insofern werden die im GPA-Bericht festgestellten hohen Aufwendungen auch durch die entsprechenden Abschreibungen beeinflusst.

 

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen stellt der Vorsitzende Herr Stadtv. Koch fest, dass der Rechnungsprüfungsausschuss den Bericht (Drucksache Nr. M/16/1684-01) über die Überörtliche Prüfung i. S. d. § 105 GO NRW der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (GPA NRW) zur Kenntnis genommen hat.

 

Reduzieren

Beschluss

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage