09.05.2016 - 16.2 Verlängerung der bestehenden Veränderungssperre...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

"Der Rat der Stadt beschließt folgende Satzung:

 

Gesetzliche Grundlage: Siehe Satzungstext

 

 

S a t z u n g

 

über die Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 148

 

Der Rat der Stadt hat aufgrund der §§ 17 Abs. 1 Satz 3 und 16 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I, S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I, S. 1722), in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.04.1994 (GV.NRW.1994, S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.02.2015 (GV.NRW.2015, S. 208) in seiner Sitzung am 09.05.2016 folgende Satzung beschlossen:

 

 

Einziger Paragraph

 

Die Geltungsdauer der Veränderungssperre Nr. 148 vom 16.09.2014 wird um ein Jahr verlängert.

 

Die Veränderungssperre tritt somit unter Abweichung der Satzung vom 16.09.2014 spätestens am 12.06.2017 außer Kraft."

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=105512&selfaction=print