09.05.2016 - 3 Stelleneinrichtung im Bereich 3-2/Soziales (Fac...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Unter Hinweis auf Zeile 45 der Drucksache B/16/1566-01 fragt Stadtv. Nowak nach, ob mit der Formulierung „Durchführung der kompletten Abrechnung der Kosten der Notunterkünfte im Rahmen der Amtshilfe für das Land NRW" eine Kostenerstattung gemeint ist.

Frau Beig. Münich teilt mit, dass die Stadt Oberhausen für ihren Aufwand eine Verwaltungskostenpauschale für die betriebenen Nordrhein-Westfälischen  Landeseinrichtungen erhält.

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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

"Der Rat der Stadt beschließt mit sofortiger Wirkung die Einrichtung einer auf zwei Jahre befristeten Planstelle im gehobenen Dienst, A 10 ÜBesG / Entgeltgruppe 9 TVöD innerhalb des Bereichs 3-2/Soziales im Fachbereich 3-2-10/Finanzen, Controlling, Planung."

 

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