09.05.2016 - 18.3 Antrag der CDU-Fraktion zur Hygiene-Begehung

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

An der Diskussion beteiligen sich Frau Stadtv. Hausmann-Peters, Stadtv. Karschti, Frau Beig. Lauxen, Frau Stadtv. Stehr, Stadtv. Nowak, OB Schranz, Stadtv. Runkler, 1.Beig. und StK. Tsalastras, Stadtv. Broderik und Frau Beig. Münich.

Frau Stadtv. Hausmann-Peters zeigt auf, dass der Reinigungszustand von Schule zu Schule unterschiedlich ist und Reinigungsleistungen zum Teil auch unterschiedlich empfunden werden. Deshalb ist eine realistische Einschätzung wichtig, denn Schüler/innen verbringen mittlerweile den überwiegenden Teil des Tages auf dem Schulgelände. Das Gesundheitsamt hat in einer Sitzung des Schulausschusses auf die Wichtigkeit  der Überprüfungen des hygienischen Zustandes an den Schulen hingewiesen. Allerdings haben Begehungen, die bereits im letzten Jahr stattfinden sollten, bis heute nicht stattgefunden. Die CDU-Fraktion hat es im Interesse der Schüler/innen und Lehrer/innen daher für notwendig erachtet, diesen Antrag an den Rat zu stellen, damit endlich etwas passiert.

Stadtv. Kartschi begrüßt den Antrag und sieht darin einen Motivationsantrag, der dazu beiträgt, auch andere Gebäude (z. B. Tattoo-Studios, Lebensmittelbereich, Krankenhäuser) zu kontrollieren. Er bedauert, dass der Leiter des Gesundheitsamtes die Politik nicht darüber informiert hat, das Problem aufgrund der augenblicklich sehr schwierigen personellen Situation im Moment nicht lösen zu können.

Frau Beig, Lauxen teilt mit, dass Hygienebegehungen und Lebensmittelkontrollen in Schulen stattfinden sollten. Der Kollege, der hierzu auch ein Konzept erarbeitet hat, ist schwer erkrankt. Er ist aber nicht nur für die Begehung der Schulen zuständig, sondern auch für die Themen: Betreuung der Amtsapotheke, Gesundheitsaufklärung, Orts- und Wohnungshygienebegehungen. Ein Teil dieser Aufgaben wurde auf andere Mitarbeiter verteilt. Es sind für diese Aufgaben im Stellenplan 5 Stellen vorgesehen. Drei davon sind besetzt, von denen wiederum nur 2 Personen Außendiensttätigkeiten wahrnehmen dürfen. Für die vakanten Stellen gab es trotz Ausschreibung keine Bewerber/innen. Deshalb bildet die Stadt Oberhausen jetzt selber Gesundheitsaufseher/innen aus. Aus heutiger Sicht ist vorgesehen, Mitte des Jahres mit den Schulbegehungen zu beginnen.  Frau Stadtv. Stehr betont, dass die Situation im Schulausschuss intensiv besprochen worden ist und bereits seit einem Jahr ein Thema ist .Bei allem Respekt für die soeben dargestellt Situation kann es in der Situation, wie Schulen auch aktuell aufgestellt sind, nicht sein, dass dieser Bereich nach hinten geschoben wird. Deshalb war ihr daran gelegen, das Thema in den Rat zu holen und darum zu bitten, dass alle Fraktionen noch einmal die Notwendigkeit der Hygienebegehung unterstreichen und dafür stimmen, nicht noch einmal ein halbes Jahr warten zu müssen.

Stadtv. Nowak hört so oft die Aussage, jemand ist krank. Er schlägt vor, die Aufgabe extern z. B. an den TÜV zu vergeben oder Amtshilfe durch die Feuerwehr einzuholen.  

OB Schranz weist darauf hin, dass hoheitliche Aufgaben, zu denen die Hygienebegehungen gehören, nicht nach außen getragen werden können.

Stadtv. Runkler regt an sich darauf zu verständigen, das Wort „beauftragt“ durch das Wort „bittet“ zu ersetzen, denn in den Satz eingebunden ist zudem das Wort: unverzüglich, was bereits ohne schuldhaftes Zögern bedeutet. Der Bitte, unverzüglich zu handeln kann man unbedenklich folgen.

1.Beig. und StK. Tsalastras macht an dieser Stelle noch einmal auf das beschriebene Stellenbesetzungsproblem aufmerksam. Es gibt unbesetzte Stellen, aber keine Bewerber/innen. Von 5 Stellen sind 3 besetzt und davon ist wiederum ein Mitarbeiter erkrankt.

Stadtv. Broderik zeigt in Richtung des Stadtv. Nowak auf, dass es sich hier nicht um einen kranken Mitarbeiter handelt, denn der könnte auch arbeiten. Es geht um einen arbeitsunfähigen Mitarbeiter, der von einem Arzt  arbeitsunfähig geschrieben wurde.

OB Schranz fragt nach, ob es aufgrund der Schilderungen sinnvoll ist, an der Berichterstattung im Schulausschuss am 22.06.2016 festzuhalten.

Frau Stadtv. Stehr war bis zum heutigen Tag nicht bekannt, dass die Stellen ausgeschrieben worden sind. Deshalb kann es nicht verkehrt sein, wenn im Schulausschuss am 22.06.2016 berichtet wird, was in der Zwischenzeit passiert ist.

Frau Beig. Münich schlägt vor, im Schulausschuss unter dem TOP Mitteilung der Verwaltung einen Zwischenbericht zu geben, insbesondere über die Genesung oder noch nicht Genesung des Mitarbeiters.

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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden geänderten Beschluss:

 

"Der Rat der Stadt bittet die Verwaltung, unverzüglich mit den geplanten Hygiene-Begehungen zu beginnen und in der Sitzung des Schulausschusses am 22.06.2016 eine erste Berichterstattung vorzulegen, der dann eine regelmäßige Dokumentation folgt."

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=105501&selfaction=print