09.05.2016 - 18.1 Antrag der Koalition gem. § 4 der Geschäftsordn...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 18.1
- Sitzung:
-
16. Sitzung des Rates der Stadt
- Gremium:
- Rat der Stadt
- Datum:
- Mo., 09.05.2016
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (Koalition SPD-Grüne-FDP)
- Federführung:
- Koalition SPD - Die Grünen - FDP
- Bearbeitung:
- Dennis Lotz
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
An der Diskussion beteiligen sich Frau BM Opitz, Stadtv. Bruckhoff, Stadtv. Karschti, Stadtv. Dr. Goeke, Stadtv. Runkler, Stadtv. Nowak, OB Schranz und Frau Stadtv. Walther.
Für Frau BM Opitz ist Gewaltschutz ein elementarer Bestandteil des Handlungskonzepts Flüchtlinge. Da reicht das kommunale Sicherheitskonzept nicht aus, denn ein Hausmeister kann beispielsweise diesen Schutz nicht gewährleisten. Hier ist die Flüchtlingsbeauftragte angesprochen, schnellstmöglich ein verbindliches Konzept zu erstellen, konkrete Schutzstandards zu setzten und räumliche Gegebenheiten zu überprüfen. Von der Verwaltung fordert sie, dass die Mitarbeiter für die Minderheiten z. B. durch Fortbildungen sensibilisiert werden. Zudem wird eine ausreichende Zahl an Sozialarbeiter(n)/innen benötigt.
Stadtv. Bruckhoff hat einige Ergänzungsvorschläge zu den Textziffern 1 (sowie die Mitarbeiter der Vertragspartner), 3 (anstelle von LSBTTI: Alle Menschen jedweder sexueller Orientierung) und 4 (Die Rechte aller Menschen in Deutschland, unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung stellen eine Herausforderung für die Integration von Flüchtlingen dar).
Stadtv. Karschti teilt die Auffassung von Frau BM Opitz, die Flüchtlingsbeauftragte mit weiteren Aufgaben zu betrauen.
Stadtv. Dr. Goeke hält den Antrag für wichtig und richtig. Fortbildungsangebote für die Mitarbeiter sind ein Schritt in die richtige Richtung. Über die Fortbildungsmöglichkeiten sollte im Sozialausschuss berichtet werden.
Stadtv. Runkler kann das Änderungsanliegen von Stadtv. Bruckhoff nachvollziehen. Allerdings nehmen die Änderungen zu den Textziffern 3 und 4 den Fokus von der angesprochenen Problematik. Deshalb tendiert er nicht zu den beiden Änderungsvorschlägen. Textziffer 1 bezieht sich auf die Sensibilisierung des Erkennens von Anzeichen sexualisierter Gewalt. Wen meint Stadtv. Bruckhoff jedoch damit, wenn er den Kreis der Fortzubildenden um die Mitarbeiter der Vertragspartner, bei denen es sich um Freie Träger, Handwerksunternehmen, Wachdienste etc. handeln könnte, erweitern möchte? Das würde eine besondere Vergütung zur Folge haben müssen.
Stadtv. Nowak vertritt die Auffassung, das Wort LSBTTI gehört nicht in den Antrag.
Stadtv. Bruckhoff geht es nicht um Handwerksunternehmen, sondern Betreuungsvertragspartner, Leitungsvertragspartner und die Wachdienste.
Frau Stadtv. Walther zeigt auf, dass es um Menschen geht, die aufgrund ihrer besonderen sexuellen Orientierung einem besonderen Schutz unterliegen. Das wird z. B. in Berlin schon praktiziert.
OB Schranz sieht in der Auffassung der Stadtv. Nowak und Bruckhoff zu den Textziffern 3 und 4 einen Gegensatz zu der Intension des Antragstellers. Er schlägt zu Textziffer 1 folgende Ergänzung vor: Hinter dem Wort „Mitarbeiter" wird eingefügt: „der zur Betreuung und Versorgung eingesetzten Vertragspartner". Er stellt fest, dass es keine Einwände zu dem Formulierungsvorschlag zu 1 gibt. Kein Einvernehmen wird zu 2 und 3 signalisiert. Auf Wunsch von der BOB-Fraktion lässt OB Schranz dennoch über die Änderungsvorschläge zu den Textziffern 2 und 3 abstimmen. Der Sozialausschuss erhält eine Berichterstattung über die Umsetzung der Vorschläge. Aufgrund der Kurzfristigkeit konnte die Vorlage nicht wie im Beratungsgang vorgesehen in der Sitzung des Integrationsrates am 19. April 2016 vorberaten werden. Deshalb wird der Beratungsgang für die Sitzung des Integrationsrates am 31. Mai 2016 um die Kenntnisnahme erweitert.
Beschluss
Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - lehnt mit großer Mehrheit gegen die Stimmen von Stadtv. Nowak und Stadtv. Bruckhoff bei Enthaltung der Linke.Liste Fraktion die Änderungsvorschläge zu den Textziffern 2 und 3 des Koalitionsantrags ab.
Sodann lässt OB Schranz über den Koalitionsantrag mit dem geänderten Beschlussvorschlag der Textziffer 1 abstimmen.
Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden geänderten Beschluss:
"Bezugnehmend auf den Ratsbeschluss vom 14.09.2015 wird die Verwaltung aufgefordert, als Fortschreibung des Handlungskonzeptes „Flüchtlinge in Oberhausen“, ein Gewaltschutzkonzept zu erstellen, das sich mit der Lebenssituation von Flüchtlingen in Gemeinschaftsunterkünften befasst.
Hierbei sollen folgende Punkte im Besonderen berücksichtigt werden:
1.Die städtischen und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der zur Betreuung und Versorgung eingesetzten Vertragspartner in den Unterbringungen benötigen eine besondere Sensibilisierung für das Erkennen von Anzeichen (sexualisierter) Gewalt. Für den Umgang damit und für die Identifizierung von Traumatisierungen sind spezielle Fortbildungsangebote notwendig.
2.Frauen und Kinder, insbesondere jene, die vor (sexualisierter) Gewalt geflohen und während ihrer Flucht von Gewalt bedroht worden sind, brauchen besondere Schutzräume. Für diese Flüchtlingsgruppe müssen städtische Sozialarbeiterinnen in ausreichender Zahl als Ansprechpartnerinnen zur Verfügung gestellt werden.
3.Die LSBTTI-Geflüchteten erfordern einen besonders sensiblen Umgang sowie eine spezifische Gewaltschutzberatung von geschulten Fachkräften.
4.Die Rechte von Frauen und LSBTTI in Deutschland stellt eine Herausforderung für die Integration von Flüchtlingen dar. Zu dieser Thematik sind Informationsmaterialien und Broschüren - möglichst in der Sprache der Herkunftsländer - zu entwickeln und zur Verfügung zu stellen."
