28.04.2016 - 5.5 Fällung des Naturdenkmals Nr. 8.12 in der Neukö...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Beratung

Frau Axt erkundigt sich nach der Ersatzbepflanzung und nach dem Hinweis in der Zeile 42 nach der Möglichkeit einer Bebauung am Straßenrand. Laut Herrn Werntgen-Orman stand der gefällte Baum als Naturdenkmal auf einem privaten Grundstück. Die Unterschutzstellung musste vom Eigentümer geduldet werden. Daher erfolgt keine Ersatzbepflanzung. Aufgrund der Festsetzungen im Bebauungsplan ist eine Straßenrandbebauung nicht möglich.

 

Die Bezirksvertretung Sterkrade nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=105185&selfaction=print