14.03.2016 - 15 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidunghie...

Beschluss:
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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

"Der Rat der Stadt genehmigt folgende vom Hauptausschuss am 07.03.2016 gemäß § 60 (1) S. 1 GO NW getroffene Dringlichkeitsentscheidung:

 

Die Stadt Oberhausen beantragt die Teilnahme am Sonderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“ unter Voraussetzung einer zu erwarteten 90% Förderung durch den Zuwendungsgeber Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, aus der sich folgender Finanzierungsplan ergibt.

 

Bereitstellung 2017 und 2018:

 

Ausgabe/Jahr

2017

2018

Gesamt

Investiv

 

 

 

Bauwerk Baukonstruktionen

395.500,00 €

0,00 €

 

Bauwerk Technische Anlagen

98.500,00 €

0,00 €

 

Außenanlagen

0,00 €

55.000,00 €

 

Baunebenkosten

56.000,00 €

14.000,00 €

 

Gesamtausgaben investiv

550.000,00 €

69.000,00 €

619.000,00 €

davon 10%Eigenanteil

55.000,00 €

6.900,00 €

 

beantragte Förderung

495.000,00 €

62.100,00 €

557.100,00 €

5% Projektmanagement Kosten OGM

27.500,00 €

3.450,00 €

 

Gesamtausgaben investiv mit 5%

577.500,00 €

72.450,00 €

649.950,00 €

 

 

 

 

Ausgabe/Jahr

2017

2018

 

Konsumtiv

 

 

 

Fachpersonal TvöD S15/2

35.250,00 €

35.250,00 €

 

Gesamtausgaben konsumtiv

35.250,00 €

35.250,00 €

70.500,00 €

davon 10%Eigenanteil

3.525,00 €

3.525,00 €

 

beantragte Förderung

31.725,00 €

31.725,00 €

63.450,00 €

 

 

 

 

Gesamtkosten mit 5%

612.750,00 €

107.700,00 €

720.450,00 €

Gesamtkosten ohne 5%

585.250,00 €

104.250,00 €

689.500,00 €

Beantragte Förderung

526.725,00 €

93.825,00 €

620.550,00 €

Eigenanteil

58.525,00 €

10.425,00 €

68.950,00 €

 

Die oben aufgeführten Maßnahmen sollen in den Jahren 2017 und 2018 umgesetzt werden (Förderung vorausgesetzt). Im Hinblick auf diesen Umsetzungszeitraum erfolgt eine entsprechende Veranschlagung im Rahmen der Haushaltsanmeldung zu den Haushaltsjahren 2017 und 2018. Die Finanzpositionen/Kostenarten und die Finanzstellen/Auftrag für die oben genannten Maßnahmen werden mit der Erstellung der Haushaltsaufstellung 2017 spezifiziert.

 

Die oben dargestellten Eigenanteile werden unter Beachtung der verbindlichen Kreditvorgabe der Bezirksregierung Düsseldorf sowie der Einhaltung des Haushaltssanierungsplans dargestellt. "

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=104487&selfaction=print