10.03.2016 - 3.2 "Einmalige Erhöhung der Zügigkeit des Heinrich-...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.2
- Sitzung:
-
11. Sitzung des Schulausschusses
- Gremium:
- Schulausschuss
- Datum:
- Do., 10.03.2016
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Schule
- Bearbeitung:
- Andrea Scholten
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Die Vorlage wird intensiv diskutiert. Frau Stehr und Frau Walther tragen vor, dass unter dem Aspekt der gebildeten Schulprofile eine Abweisung von Kindern nicht zu vertreten ist.
Hierauf entgegnet Frau Münich, dass die Verwaltung Verantwortung für die gesamte Schullandschaft trägt und im Rahmen dieser Verantwortung darauf zu achten hat, verfügbare Plätze vollständig auszunutzen. Da an anderen Oberhausener Gymnasien noch genügend freie Kapazitäten bereitstehen, ist eine Verteilung von Schülern auf andere Gymnasien möglich. Insgesamt stehen den Anmeldezahlen an Gymnasien mehr Schulplätze zur Verfügung. Auch mit den Raumkapazitäten ist sorgsam umzugehen, da demnächst für Flüchtlingskinder mehr Räume benötigt werden. Darüber hinaus sei das Elsa-Brändström-Gymnasium auch bereit, eine weitere Klasse einzurichten.
Der Schulleiter des Heinrich-Heine-Gymnasiums weist darauf hin, dass die Aufnahmekapazität am Elsa-Brändström-Gymnasium wegen der dort durchgeführten Inklusion abzusenken sei. Er hebt auch die Profilbildung des Heinrich-Heine-Gymnasiums, Bilingualität und MINT, hervor. Auf die Nachfrage von Herrn Kolb, ob bei Einrichtung einer zusätzlichen Klasse mit Unterrichtsausfall zu rechnen ist, antwortet Herr Winkler, dass eine einmalige Erhöhung der Zügigkeit ohne Unterrichtsausfall machbar sei.
Frau Boos sieht die Notwendigkeit, einen weiteren Zug am Heinrich-Heine-Gymnasium einzurichten, nicht gegeben. Anmeldungen für den bilingualen- oder MINT-Zweig können vollständig berücksichtigt werden, so dass „nur“ Regelschüler abzuweisen sind. Diese können dann auch an das Elsa-Brändström-Gymnasium, nach dessen Bereitschaft eine Klasse einzurichten, verwiesen werden.
Schließlich weist Herr Große Brömer darauf hin, dass der Schulausschuss als Schulträger zu entscheiden habe und mit dieser Aufgabe verantwortungsvoll umzugehen ist. Es bestehe zwar ein Recht der Eltern auf Wahl der Schulform, jedoch nicht auch die Wahl eines Schulprofils.
Für den Beschlussvorschlag der Verwaltung stimmen die Mitglieder der SPD-Fraktion, Fraktion Die Grünen und der FDP-Gruppe. Dagegen stimmen die Mitglieder der CDU-Fraktion, Fraktion Linke.Liste, der BOB-Fraktion und Bürgerliste Oberhausen-Gruppe.
Der Schulausschuss fasst somit mehrheitlich folgenden Beschluss:
Anlagen zur Vorlage
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1
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(wie Dokument)
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5,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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17,9 kB
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