14.03.2016 - 4 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Sitzung:
-
14. Sitzung des Rates der Stadt
- Gremium:
- Rat der Stadt
- Datum:
- Mo., 14.03.2016
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Personal und Organisation
- Bearbeitung:
- Alexandra Schulte-Fischedick
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig bei Enthaltung des Stadtv. Bruckhoff folgenden Beschluss:
"Der Rat der Stadt genehmigt folgenden Beschluss einer Dringlichkeitsentscheidung des Hauptausschusses (Drucksache B/16/1457-01) vom 01.02.2016 zur Zustimmung der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen im Produktbereich 01'Innere Verwaltung':
Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, fasst der Hauptausschuss gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW an Stelle des Rates der Stadt Oberhausen in einer Angelegenheit, die der Beschlussfassung des Rates unterliegt, folgenden Beschluss:
Der Hauptausschuss hat der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen im Produktbereich 01 „Innere Verwaltung“ wie folgt zugestimmt:
AuftragBezeichnungSachkontoBezeichnungBetrag/EUR
(Finanzstelle) (Finanzposition)
410001100200Inform.-Technologie,529199FL IT- und TK Dienste208.390
(PN0110)Service, Strategie(7291.99)
Deckungsvorschlag:
Verschlechterung des Ergebnisses der laufenden Verwaltungstätigkeit.
Die Mehraufwendungen können nicht mehr durch Einsparungen in entsprechender Höhe im Rahmen
der Gesamtaufwendungen OGM GmbH unter Berücksichtigung der HSP-Maßnahme 135D gedeckt werden."
