14.03.2016 - 21.1 Bebauungsplan Nr. 682- Elsässer Straße / Langem...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

"a)Der Rat der Stadt beschließt die Hauptplanungsziele wie unter Punkt II der Begründung beschrieben zu ändern.

 

Gesetzliche Grundlage:§ 2 Abs. 1 Baugestzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004, (BGBl. S.2414) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I, S. 1722)

 

b)Der Rat der Stadt erklärt sich mit dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 682 - Elsässer Straße / Langemarkstraße - vom 05.02.2016 einverstanden und beschließt die öffentliche Auslegung nebst Begründung (einschließlich Umweltbericht).

 

Gesetzliche Grundlage:§ 3 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004, (BGBl. S.2414) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I, S. 1722)"

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=104428&selfaction=print