10.03.2016 - 1.5 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung; h...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt genehmigt folgende am 01.02.2016 vom Hauptausschuss gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW gefasste Dringlichkeitsentscheidung:

 

„Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, fasst der Hauptausschuss gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW an Stelle des Rates der Stadt Oberhausen in einer Angelegenheit, die der Beschlussfassung des Rates unterliegt, folgenden Beschluss:

 

Der Hauptausschuss stimmt der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen im Produktbereich 03-Schulträgeraufgaben wie folgt zu:

 

SachkontoBezeichnung Betrag/EUR

543188Fremdleistungen Beschaffungswesen289.740,00

 

 

Deckungsvorschlag

 

Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit

 

Die Mehraufwendungen können nicht mehr durch Einsparungen in entsprechender Höhe im Rahmen der Gesamtaufwendungen der OGM GmbH unter Berücksichtigung der HSP-Maßnahme 135D gedeckt werden.“

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Beratung

Die Nachfrage von Frau Stehr beantwortet Herr Gohlke. Er führt aus, dass durch eine höhere Anzahl von Schulklassen, insbesondere IVK, mehr Anschaffungen als geplant getätigt wurden. Zur Zeit wird geprüft, welche Steuerungsmöglichkeiten seitens der Verwaltung bestehen.

 

Im Anschluss nimmt der Schulausschuss die Vorlage zur Kenntnis.

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