09.03.2016 - 3.2 Angebotsstrukturen der Kindertageseinrichtungen...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die in der Anlage aufgeführten Angebotsprofile der Tageseinrichtungen für Kinder im Alter von 0 Jahren bis zum Schuleintritt in Kindertageseinrichtungen (KTE) und Kindertagespflege (KTP) im Stadtgebiet Oberhausen zum Kindergartenjahr 2016/17 nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz) – unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch das Land Nordrhein-Westfalen.

 

Für die mit freien Trägern für das Kindergartenjahr 2016/17 zur Sicherstellung des Rechtsanspruches vereinbarte Bereitstellung zusätzlicher Plätze in KTE für Kinder von 3 Jahren bis zur Schulpflicht übernimmt die Stadt Oberhausen den Trägeranteil der für diese Plätze festgelegten Kindpauschalen.

 

Für die Sprachfördereinrichtungen gemäß § 16b in Verbindung mit § 21b KiBiz die Fortsetzung des Beschlusses vom 02.07.2014 (Drucksache B/16/0075-01) bis zum Ablauf des Kindergartenjahres 2018/19.

 

Die an die Träger zu gewährenden Zuschüsse wurden im Haushaltsplan 2016 in der laufenden Finanzplanung beim Produkt 060101 – Kinderbetreuung, Sachkonto 531 800 „Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche“, Auftrag 310006010101 „Betriebsführung“, in Höhe von 28.961.800 EUR veranschlagt.

 

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Beratung

Herr Lösken weist darauf hin, dass die perspektivische finanzielle Situation für die Träger weiterhin unklar ist.

 

Nach wie vor, bestätigt Herr Golhke, liegt keine Bestätigung des Landes zur angestrebten Erhöhung der Kindpauschale vorliegt.

 

Auf Nachfrage von Frau Walther erläutert Frau Scholz, dass nicht alle Träger bzw. Kindertageseinrichtungen eine u3-Betreuung anbieten. In die Angebotsstrukturen sind auch Einrichtungen einzuplanen, die erst im Laufe des Kindergartenjahres 2016/17 ihren Betrieb aufnehmen. Eine nachträgliche Beantragung von Betriebsmitteln für solche Einrichtungen ist ausgeschlossen.

 

Vom Jugendhilfeausschuss wird folgender Beschluss einstimmig gefasst:

 

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Beschluss

Beschluss

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die in der Anlage aufgeführten Angebotsprofile der Tageseinrichtungen für Kinder im Alter von 0 Jahren bis zum Schuleintritt in Kindertageseinrichtungen (KTE) und Kindertagespflege (KTP) im Stadtgebiet Oberhausen zum Kindergartenjahr 2016/17 nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz) - unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch das Land Nordrhein-Westfalen.

 

Für die mit freien Trägern für das Kindergartenjahr 2016/17 zur Sicherstellung des Rechtsanspruches vereinbarte Bereitstellung zusätzlicher Plätze in KTE für Kinder von 3 Jahren bis zur Schulpflicht übernimmt die Stadt Oberhausen den Trägeranteil der für diese Plätze festgelegten Kindpauschalen.

 

Für die Sprachfördereinrichtungen gemäß § 16b in Verbindung mit § 21b KiBiz die Fortsetzung des Beschlusses vom 02.07.2014 (Drucksache B/16/0075-01) bis zum Ablauf des Kindergartenjahres 2018/19.

 

Die an die Träger zu gewährenden Zuschüsse wurden im Haushaltsplan 2016 in der laufenden Finanzplanung beim Produkt 060101 - Kinderbetreuung, Sachkonto 531 800 „Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche“, Auftrag 310006010101 „Betriebsführung“, in Höhe von 28.961.800 EUR veranschlagt.

 

 

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