07.03.2016 - 3 Dringlichkeitsentscheidung zur Teilnahme am Son...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Stadtv. Karschti zeigt sich erfreut über eine Aktivierung von Landesmitteln, die sich positiv im Städtebau zur Integration von Flüchtlingen auswirken würden. Wünschenswert wäre allerdings eine transparentere Vorgehensweise gewesen.

OB Schranz hätte sich auch einen großzügigeren Zeitraum für das Antragsprocedere gewünscht. Entsprechend der Förderrichtlinien ist dem Antrag jedoch zwingend ein Beschluss des Rates der Stadt bis 11.03.2016 nachzureichen.

Frau Stadtv. Wittmann würde sich ebenfalls sehr darüber freuen, wenn es zu einer Zuschussbewilligung kommen würde und Oberhausen eines der Projekte wäre, die ausgewählt würden. Das wäre eine wunderbare Ergänzung durch die eine Verbesserung der Integration von Menschen in dieser Stadt, die in Flüchtlingsunterkünften untergebracht sind, erreicht werden kann.

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Beschluss

Der Hauptausschuss - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

"Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, fasst der Hauptausschuss gemäß § 60 (1) S. 1 GO NW an Stelle des Rates der Stadt Oberhausen in einer Angelegenheit, die der Beschlussfassung des Rates unterliegt, folgenden Beschluss:

 

Die Stadt Oberhausen beantragt die Teilnahme am Sonderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“ unter Voraussetzung einer zu erwarteten 90% Förderung durch den Zuwendungsgeber Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, aus der sich folgender Finanzierungsplan ergibt.

 

Bereitstellung 2017 und 2018:

 

Ausgabe/Jahr

2017

2018

Gesamt

Investiv

 

 

 

Bauwerk Baukonstruktionen

395.500,00 €

0,00 €

 

Bauwerk Technische Anlagen

98.500,00 €

0,00 €

 

Außenanlagen

0,00 €

55.000,00 €

 

Baunebenkosten

56.000,00 €

14.000,00 €

 

Gesamtausgaben investiv

550.000,00 €

69.000,00 €

619.000,00 €

davon 10%Eigenanteil

55.000,00 €

6.900,00 €

 

beantragte Förderung

495.000,00 €

62.100,00 €

557.100,00 €

5% Projektmanagement Kosten OGM

27.500,00 €

3.450,00 €

 

Gesamtausgaben investiv mit 5%

577.500,00 €

72.450,00 €

649.950,00 €

 

 

 

 

Ausgabe/Jahr

2017

2018

 

Konsumtiv

 

 

 

Fachpersonal TvöD S15/2

35.250,00 €

35.250,00 €

 

Gesamtausgaben konsumtiv

35.250,00 €

35.250,00 €

70.500,00 €

davon 10%Eigenanteil

3.525,00 €

3.525,00 €

 

beantragte Förderung

31.725,00 €

31.725,00 €

63.450,00 €

 

 

 

 

Gesamtkosten mit 5%

612.750,00 €

107.700,00 €

720.450,00 €

Gesamtkosten ohne 5%

585.250,00 €

104.250,00 €

689.500,00 €

Beantragte Förderung

526.725,00 €

93.825,00 €

620.550,00 €

Eigenanteil

58.525,00 €

10.425,00 €

68.950,00 €

 

Die oben aufgeführten Maßnahmen sollen in den Jahren 2017 und 2018 umgesetzt werden (Förderung vorausgesetzt). Im Hinblick auf diesen Umsetzungszeitraum erfolgt eine entsprechende Veranschlagung im Rahmen der Haushaltsanmeldung zu den Haushaltsjahren 2017 und 2018. Die Finanzpositionen/Kostenarten und die Finanzstellen/Auftrag für die oben genannten Maßnahmen werden mit der Erstellung der Haushaltsaufstellung 2017 spezifiziert.

 

Die oben dargestellten Eigenanteile werden unter Beachtung der verbindlichen Kreditvorgabe der Bezirksregierung Düsseldorf sowie der Einhaltung des Haushaltssanierungsplans dargestellt."

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=104246&selfaction=print