29.02.2016 - 2.6 Fortschreibung des Handlungskonzeptes Flüchtlin...

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Beratung

Frau Stadtv. Müthing hinterfragt, welche Kosten in den beschriebenen 318.000 Euro Verwaltungskosten enthalten sind und welche Kosten bis zur Einführung bezüglich der Gesundheitsversorgung der Flüchtlinge angefallen sind. Frau Beig. Münich erläutert, dass sich die Verwaltungskosten aus der Addition der Zahlen der Zeilen 129 bis 151 ergeben. Da für das Jahr 2015 die Abrechnungen der Krankenkostenabrechnung erst für die ersten drei Quartale vorliegen, sagt Frau Beig. Münich zu, die vollständigen Zahlen in der nächsten Sitzung des Finanz- und Personalausschusses zu präsentieren.

Herr Stadtv. Blanke weist darauf hin, dass eine Verschleppung von Krankheiten bei Flüchtlingen neben dem gesundheitspolitischen Aspekt hohe Folgekosten verursacht und im Umkehrschluss eine bessere Gesundheitsversorgung Kosten spart.

Herr Stadtv. Karschti fragt, warum die Gesundheitskarte für nur 6 Monate ausgestellt werden soll und hinterfragt die Höhe der Verwaltungskostenpauschale.

Frau Beig. Münich verspricht, dass die Stadtverwaltung darauf hinwirken wird, dass die Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 8% gesenkt wird, wenn diese nachweislich geringer ausfällt. Sie erläutert, dass die Gesundheitskarte deswegen nur für 6 Monate ausgestellt werden soll, um das Risiko des Missbrauchs zu minimieren. Es wurde sich deswegen für 6 Monate entschieden, weil das die Zeit ist, in der die Verfahren abgewickelt sein sollen.

 

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Beschluss

Der Finanz- und Personalausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

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