15.02.2016 - 30.4.1 Änderungsantrag gem. § 4 der Geschäftsordnung f...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Beratung

An der intensiven Diskussion beteiligt sich Frau Stadtv. Stehr, Stadtv. Große Brömer, Stadtv. Karschti, Stadtv. Koch, Stadtv. Runkler, 1. Beig. und StK. Tsalastras, Frau Stadtv. Wittmann, und Stadtv. Zimkeit.

Frau Stadtv. Stehr zeigt sich erfreut, dass die Koalition auch einen Antrag zu diesem Thema auf den Weg gebracht hat. Es geht es darum, dass das System „OGM“ auf den Prüfstand soll mit dem Ziel, ein Konzept zur Neuordnung der gesamten Organisation und Strukturierung auf den Weg zu bringen. Sie widerspricht den Äußerungen der nachfolgenden Redner, dass es ihr nur um die Geschäftsführung geht. Im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP stand die Prüfung zwar auf dem Papier. Das allerdings reicht nicht aus. Das „System OGM“ hat lange Zeit ein Eigenleben geführt. Das hält die CDU für unverantwortlich. Sie appelliert an den Rat, die Chance zu nutzen, endlich Veränderungen der verkrusteten Strukturen anzustoßen.

Stadtv. Große Brömer betont, dass die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) bereits mit dem Thema befasst ist. Zudem steht im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP nachlesbar eine solche Prüfung. Nach seinem Eindruck geht es in Wirklichkeit um die Geschäftsführung der OGM. Den Vorschlag einer Privatisierung kann er überhaupt nicht teilen. Das die Linke.Liste eine solche Forderung mit unterzeichnet hat, ist für ihn erst recht nicht nachvollziehbar. Er hält eine Ergänzung des Beschlussvorschlages um die Textziffer 2 (Darstellung der Untersuchungsauftrage an eine externe Beratungsfirma im Rat) und 3 (Beteiligung von Vertretern der ArbeitnehmerInnen, des Betriebsrates und des Aufsichtsrates) für wichtig. Insbesondere bei Textziffer 3 geht es um ein Signal des Rates an die Beschäftigten bei der OGM, bei dem Prozess mitgenommen zu werden. Er plädiert für eine Organisationsuntersuchung, die transparent ist und unter Beteiligung des Rates, der Beschäftigten, dem Betriebsrat und dem Aufsichtsrat erfolgt.

Stadtv. Karschti würde sich freuen, wenn aus den beiden Anträgen ein gemeinsamer Antrag werden könnte. Die Privatisierung zu streichen, hält er für akzeptabel. Nicht erforderlich dagegen ist nach seiner Auffassung, das Hervorheben einer Beteiligung des Betriebsrates. Die Beteiligung ist gesetzlich geregelt.

Stadtv. Koch erinnert daran, dass die Linke.Liste sich schon immer für eine Rekommunalisierung ausgesprochen hat. Die Unterschrift ist dem erfreulichen Signal geschuldet, dass endlich Bewegung in die Angelegenheit kommt. Auch er hält die Textziffer 3 des Koalitionsantrages für überflüssig, denn es nicht nur gesetzlich geregelt, sondern für ihn auch eine Selbstverständlichkeit.

Stadtv. Runkler weist darauf hin, dass die OGM nach dem Handy-Skandal und der Prüfung der damit zusammenhängenden Vorgänge bereits reagiert hat, indem sie eine Umstrukturierung der inneren Revision vorgenommen hat. Warum die NRT das nicht in ihrem Bericht dargestellt hat, versteht er nicht. Im Übrigen ist die GPA damit befasst, die Umstrukturierung der OGM und die Wechselwirkungen im Konzern Stadt zu untersuchen. Er kritisierte aber auch, dass diese Prüfung schon sehr lange dauert. Eine mögliche Privatisierung der OGM, wie sie im Antrag der Gegenseite als mögliche Variante steht, bedeutet, dass kommunales Eigentum an private Investoren verkauft wird. Das sollte bei der Betrachtung dieses Vorschlages berücksichtigt werden.

1.Beig. und StK Tsalastras erinnert daran, dass der Rat für die Jahre 2012 ff. einen Haushaltssanierungsplan beschlossen hat, bei dem die OGM den größten Teil der Sanierung ausmacht. Deshalb sollte sichergestellt werden, dass ganz gleich welches Modell beschlossen wird, der Haushaltsanierungsplan dadurch nicht gefährdet wird.

Frau Stadtv. Wittmann hält daran fest, Textziffer 3 nicht zu streichen, denn die Aussage ist mit einem wichtigen Signal an die MitarbeiterInnen verbunden.

Stadtv. Zimkeit erläutert, dass eine Beteiligung des Betriebsrates durch das Betriebsverfassungsgesetz nur für den Fall vorgeschrieben ist, in dem die OGM das Gutachten in Auftrag gibt. Hier beschließt jedoch der Rat die Beauftragung. Eine gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung gibt es für diese Variante nicht.

Nach einigen Anpassungsvorschlägen durch OB Schranz verständigen sich die Mitglieder des Rates einvernehmlich auf eine modifizierte Antragsversion der Drucksache A/16/1507-01/Änderungsantrag gem. § 4 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt der SPD-, Grüne- und FDP-Koalition zum Antrag der CDU-Fraktion, der Linke.Liste Fraktion, der BOB-Fraktion und der Bürgerliste Oberhausen zur Neuordnung der Oberhausener Gebäudemanagement GmbH (OGM).

Reduzieren

Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

1.Der Rat der Stadt beauftragt den Oberbürgermeister und die Verwaltung, ein               Konzept zu erarbeiten, das die Neuordnung der gesamten Organisation und               Struktur der OGM zum Ziel hat. Dabei sind auch die zukünftigen Aufgaben               der WBO (ab               2022) sowie der neuen Wirtschaftsförderungs- Tourismus und               Entwicklungsgesellschaft (Stadtentwicklung, Entwicklung und Verpachtung von               Gewerbeflächen) und der VZO zu berücksichtigen.

 

Die Entwicklung eines solchen Konzeptes soll unter Zuhilfenahme externer               Beratung erfolgen und dabei insbesondere unten stehende Varianten als mögliche               Organisationsformen prüfen:

 

a) Rekommunalisierung (u.a. Anstalt öffentlichen Rechts, Eigenbetrieb)

b) Teil-Rekommunalisierung

c) Verschmelzung oder Verknüpfung mit anderen städtischen Gesellschaften

d) Teil-Privatisierung von Aufgaben

 

2.Die Vergabe der externen Beratung erfolgt in einem Ausschreibungsverfahren.               Vor der endgültigen Vergabe sind dem Rat die detaillierten               Untersuchungsaufträge und die damit verbundenen Kostenstrukturen zur               Beschlussfassung vorzulegen.

 

3.Der Rat der Stadt legt Wert darauf, dass während der externen Untersuchung in               einem transparenten Verfahren Vertreterinnen / Vertreter des Betriebsrates und               des Aufsichtsrates zu beteiligen sind.

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=103851&selfaction=print