15.02.2016 - 16 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidunghie...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 16
- Sitzung:
-
13. Sitzung des Rates der Stadt
- Gremium:
- Rat der Stadt
- Datum:
- Mo., 15.02.2016
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Immobilien
- Bearbeitung:
- Gabriele Günther
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:
"Der Rat der Stadt genehmigt folgende vom Hauptausschuss am 01.02.2016 (DS-Nr. B/16/1395-02) gemäß § 60 Abs. 1 GO NW getroffene Dringlichkeitsentscheidung:
Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, fasst der Hauptausschuss gemäß § 60 Abs. 1 GO NW anstelle des Rates der Stadt Oberhausen in einer Angelegenheit, die der Beschlussfassung des Rates unterliegt, folgenden Beschluss:
Der Hauptausschuss stimmt der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen im Produktbereich 01 - Innere Verwaltung - für das Haushaltsjahr 2015 wie folgt zu:
AuftragBezeichnungSachkontoBezeichnungBetrag/EUR
(Finanzstelle)(Finanzposition)
130001130200Bebaute Grundstücke529130LVZ 6 Energiemanagement 21.000,00
130001130200Bebaute Grundstücke529132LVZ 7 Grundstücks- und 14.500,00
Mietwesen
130001130200Bebaute Grundstücke529134LVZ 8 Gebäude-/Glas-/ 552.000,00
Sonderreinigung
130001130200Bebaute Grundstücke529138LVZ 9 Haustechnischer Dienst1.673.000,00
2.260.500,00
Deckungsvorschlag:
Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit."
