15.02.2016 - 15 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidunghie...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig mit Zustimmung des Oberbürgermeisters und bei Enthaltung der CDU-Fraktion folgenden Beschluss:

 

"Der Rat der Stadt genehmigt folgende vom Hauptausschuss am 01.02.2016 (DS-Nr. B/16/1405-01) gemäß § 60 Abs. 1 GO NW getroffene Dringlichkeitsentscheidung:

 

 

Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, fasst der Hauptausschuss gemäß § 60 Abs. 1 GO NW anstelle des Rates der Stadt Oberhausen in einer Angelegenheit, die der Beschlussfassung des Rates unterliegt, folgenden Beschluss:

 

Der Hauptausschuss stimmt der Leistung von außerplanmäßigen Aufwendungen für das Haushaltsjahr 2015 im Produktbereich 01 - Innere Verwaltung - wie folgt zu:

 

 

AuftragBezeichnungSachkontoBezeichnung     Betrag / EUR

(Finanzstelle)(Finanzposition

 

130001130100Unbebaute 523500Erstattungen an verbundene     250.000,00

GrundstückeUnternehmen, Beteiligungen,

 und Sondervermögen                        

 

 

Deckungsvorschlag:

 

Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit."

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