15.02.2016 - 17 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig bei Enthaltung der Stadtv. Nowak und Bruckhoff folgenden Beschluss:

 

"Der Rat der Stadt Oberhausen genehmigt folgenden Beschluss einer Dringlichkeitsentscheidung  des Hauptausschusses (Drucksache Nr. B/16/1444-01) vom 01.02.2016 zur Zustimmung der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen im Produktbereich 02 - Sicherheit und Ordnung -.

 

Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, fasst der Hauptausschuss gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW an Stelle des Rates der Stadt Oberhausen in einer Angelegenheit, die der Beschlussfassung des Rates unterliegt, folgenden Beschluss:

 

Der Hauptausschuss stimmt der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen im Produktbereich 02 - Sicherheit und Ordnung - im Deckungsring Fremdleistungen 2-4 in Höhe von 26.365,00 Euro für das Jahr 2015 zu.

 

:240002010100 u. a.Allgemeine Gefahrenabwehr, Sondergenehmigungen, Umweltzone u. a.

 

 

:543188FL Beschaffungswesen (DR Fremdleistungen 2-4)

 

 

Betrag26.365,00 EUR

 

bisher bereitgestellte üpl. Beträge

95.000,00 EUR

Gesamtfehlbedarf 2015:

121.365.00 EUR

Deckung: Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit.

Die Mehraufwendungen können nicht mehr durch Einsparungen in entsprechender Höhe im Rahmen der Gesamtaufwendungen OGM GmbH unter Berücksichtigung der HSP-Maßnahme 135 D gedeckt werden."