15.02.2016 - 17 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 17
- Sitzung:
-
13. Sitzung des Rates der Stadt
- Gremium:
- Rat der Stadt
- Datum:
- Mo., 15.02.2016
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Öffentliche Ordnung
- Bearbeitung:
- Margarete Ditzler
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig bei Enthaltung der Stadtv. Nowak und Bruckhoff folgenden Beschluss:
"Der Rat der Stadt Oberhausen genehmigt folgenden Beschluss einer Dringlichkeitsentscheidung des Hauptausschusses (Drucksache Nr. B/16/1444-01) vom 01.02.2016 zur Zustimmung der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen im Produktbereich 02 - Sicherheit und Ordnung -.
Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, fasst der Hauptausschuss gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW an Stelle des Rates der Stadt Oberhausen in einer Angelegenheit, die der Beschlussfassung des Rates unterliegt, folgenden Beschluss:
Der Hauptausschuss stimmt der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen im Produktbereich 02 - Sicherheit und Ordnung - im Deckungsring Fremdleistungen 2-4 in Höhe von 26.365,00 Euro für das Jahr 2015 zu.
:240002010100 u. a.Allgemeine Gefahrenabwehr, Sondergenehmigungen, Umweltzone u. a. |
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:543188FL Beschaffungswesen (DR Fremdleistungen 2-4) |
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Betrag26.365,00 EUR |
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bisher bereitgestellte üpl. Beträge | 95.000,00 EUR | |
Gesamtfehlbedarf 2015: | 121.365.00 EUR | |
Deckung: Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit.
Die Mehraufwendungen können nicht mehr durch Einsparungen in entsprechender Höhe im Rahmen der Gesamtaufwendungen OGM GmbH unter Berücksichtigung der HSP-Maßnahme 135 D gedeckt werden."
