15.02.2016 - 18 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Stadtv. Walther hält die Überlegung, eine Ertüchtigung und Weiternutzung der Gebäude vorzusehen für einen besseren Weg, als die Bildung einer Rückstellung in Höhe von 500.000 € für eine mögliche Rückforderung von Fördermitteln durch die Bezirksregierung.

OB Schranz teilt mit, dass noch keine Entscheidung des Landes in dieser Angelegenheit vorliegt. Sobald das geschehen ist wird darüber beraten, ob eine weitere Nutzung der Gebäude als Flüchtlingsstandorte in Frage kommt.

Frau Beig. Münich macht deutlich, dass eine Reaktivierung geschlossener Schulen nicht Bestandteil des Bildungsplans sein wird.

1.Beig. und StK. Tsalastras zeigt auf, dass es sich hierbei um eine reine Vorsichtsmaßnahme handelt.

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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig bei Enthaltung der Linke.Liste-Fraktion folgenden Beschluss:

 

"Der Rat genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung „Zustimmung zur Leistung von außerplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 489.046 EUR bei der Produktgruppe 0301 „Bereitstellung schulischer Einrichtungen“ gemäß der Beschlussfassung in der Sitzung des Hauptausschusses (Drucksache B/16/1375-01) vom 01.02.2016.

Die Mittel wurden unter dem Auftrag 140003010100 „Grundschulen“ und dem Sachkonto 523100 „Erstattung an das Land“ bereitgestellt.

 

Deckungsvorschlag:

 

Deckung in Höhe von 489.046 EUR durch Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit."

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=103610&selfaction=print