15.02.2016 - 21 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung; h...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 21
- Sitzung:
-
13. Sitzung des Rates der Stadt
- Gremium:
- Rat der Stadt
- Datum:
- Mo., 15.02.2016
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Soziales
- Bearbeitung:
- Rosemarie Martin
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig bei Enthaltung der Stadtv. Nowak und Bruckhoff folgenden Beschluss:
"Der Rat der Stadt genehmigt nachfolgende vom Hauptausschuss am 01.02.2016 getroffene Dringlichkeitsentscheidung:
Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, trifft der Hauptausschuss gem. § 60 (1) S. 1 GO NW in einer Angelegenheit, die in die Beschlusszuständigkeit des Rates fällt, folgende Entscheidung:
Der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen in den Produktbereichen 05 Soziale Leistungen und 06 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe im Deckungsring Einheitspreise Bereich 3-2 (D30000032), Produktgruppen
- PN0502 Leistungen nach SGB XII
- PN0503 Hilfen für Asylbewerber, Flüchtlinge und Obdachlose
- PN0504 Hilfen für ältere Menschen, Schwerbehinderte und Pflegebedürftige
- PN0603 Kinder, Jugendliche und Familien
- PN0604 Erzieherische Jugendhilfe, Jugendsozialarbeit und Prävention
wird wie folgt zugestimmt:
Sachkonto 529142 EP Post- und Botendienste in Höhe von 6.360,00 Euro.
Deckungsvorschlag:
Erhöhung des negativen Saldos aus laufender Verwaltungstätigkeit"
