15.02.2016 - 21 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung; h...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig bei Enthaltung der Stadtv. Nowak und Bruckhoff folgenden Beschluss:

 

"Der Rat der Stadt genehmigt nachfolgende vom Hauptausschuss am 01.02.2016 getroffene Dringlichkeitsentscheidung:

 

Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, trifft der Hauptausschuss gem. § 60 (1) S. 1 GO NW in einer Angelegenheit, die in die Beschlusszuständigkeit des Rates fällt, folgende Entscheidung:

 

Der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen in den Produktbereichen 05 Soziale Leistungen und 06 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe im Deckungsring Einheitspreise Bereich 3-2 (D30000032), Produktgruppen

- PN0502 Leistungen nach SGB XII

- PN0503 Hilfen für Asylbewerber, Flüchtlinge und Obdachlose

- PN0504 Hilfen für ältere Menschen, Schwerbehinderte und Pflegebedürftige

- PN0603 Kinder, Jugendliche und Familien

- PN0604 Erzieherische Jugendhilfe, Jugendsozialarbeit und Prävention

wird wie folgt zugestimmt:

 

Sachkonto 529142 EP Post- und Botendienste in Höhe von 6.360,00 Euro.

 

 

Deckungsvorschlag:

Erhöhung des negativen Saldos aus laufender Verwaltungstätigkeit"

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