01.02.2016 - 5 Zustimmung zur Leistung von überplanmäßigen Auf...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Stadtv. Stehr merkt an, dass der Rat  bereits im November 2015 einer üpl.Aufwendung in Höhe von 200.000 € zugestimmt hat. Kurze Zeit später erfolgt aufgrund nicht exakt vorauskalkulierbarer Sachverhalte eine weitere. Da könne man nur hoffen, dass die OGM nicht noch eine weitere Rechnung nachschiebt.

Stadtv. Karschti hinterfragt die Höhe des Erstattungsbetrages durch das Land.

Frau Beig. Münich teilt mit, dass die Prognosen über die bundesweit zu erwartenden Flüchtlinge im Jahr 2015 mehrfach angepasst werden mussten. Das hat eine genaue Kostenkalkulation schwierig gemacht. Zur Abrechnung mit dem Land führt sie aus, dass die Aufwendungen nicht zu 100% erstattet werden. Die Stadt wird jedoch dafür Sorge tragen, sich alle erstattungsfähigen Aufwendungen ersetzen zu lassen. Bei den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen ist damit zu rechnen, dass die Erstattungen mit 1 - 2-jähriger Verspätung erfolgt.

1.Beig. und StK. Tsalastras macht deutlich, dass sich mit steigender Flüchtlingszahl auch die Kosten für die Unterbringung und Aufwendungen für Sach- und Personalkosten erhöhen. Er wäre froh, eine Kalkulation oder Prognose machen zu können.

Frau Stadtv. Stehr hinterfragt, wer denn die Zinsen trägt, wenn die Stadt für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Vorleistung tritt und mit einer Erstattung erst nach 1 - 2 Jahren zu rechnen ist.

Frau Stadtv. Müthing fragt mit dem Hinweis darauf, dass bei der Stadt alles kreditfinanziert ist, in welchen Zeitabständen die Abrechnung mit dem Land erfolgt.

1.Beig. und StK. Tsalastras sieht bei einem Zinssatz, der augenblicklichen bei fast

0 % für Liquiditätskredite liegt, kein Problem, in Vorleistung zu treten. Nähere Einzelheiten zur den unterschiedlichen Zahlungsabwicklungsmodalitäten werden im Sozialausschuss dargestellt.

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Beschluss

Der Hauptausschuss - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Dringlichkeitsentscheidung

 

"Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, trifft der Hauptausschuss gem. § 60 (1) S. 1 GO NW in einer Angelegenheit, die in die Beschlusszuständigkeit des Rates fällt, folgende Entscheidung:

 

Der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen im Produktbereich 05 Soziale Leistungen im Deckungsring Fremdleistungen Bereich 3-2 (D40000032), Produktgruppe PN0503 Hilfen für Asylbewerber, Flüchtlinge und Obdachlose wird wie folgt zugestimmt:

 

Sachkonto 543188 FL Beschaffungswesen in Höhe von 170.000,-- Euro.

 

Deckungsvorschlag:

Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit"

 

 

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