01.02.2016 - 14 Dringlichkeitsentscheidung zur Zustimmung der L...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Der Hauptausschuss - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

"Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, fasst der Hauptausschuss gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW an Stelle des Rates der Stadt Oberhausen in einer Angelegenheit, die der Beschlussfassung des Rates unterliegt, folgenden Beschluss:

Der Hauptausschuss stimmt der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen im Produktbereich 11 „Ver- und Entsorgung“ wie folgt zu:

 

 

AuftragBezeichnungSachkontoBezeichnungBetrag/EUR

(Finanzstelle)                          (Finanzposition)                               

 

110011030100Abwasserbeseitigung531300Aufw. für Zuwendungen35.125

(PN1103)(7300.00)an Zweckverbände

 

 

Deckungsvorschlag:

 

Mehrerträge bei den Benutzungsgebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser (Auftrag 110011030100 / Sachkonten 432132 'Benutzungsgebühr Schmutzwasser' und 432133 'Benutzungsgebühr Niederschlagswasser')"

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