01.02.2016 - 9 Dringlichkeitsentscheidungzur Zustimmung der Le...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Stadtv. Nakot macht darauf aufmerksam, dass in der öffentlichen Vorlage in Zeile 26 irrtümlich die Nichtöffentlichkeit begründet wird. Ferner weist er darauf hin, dass aus Zeile 37 hervorgeht, der Stadt entstehen keine Mehrkosten. Das wird beispielsweise in dem Deckungsvorschlag nicht deutlich entnehmbar.

OB Schranz hält den Hinweis für berechtigt. Es hätte deutlicher dargestellt werden müssen, dass sich durch die Maßnahmen keine Mehraufwendungen im Gesamthaushalt ergeben.

1. Beig. und STK. Tsalastras bestätigt die Aussage seines Vorredners.

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Beschluss

Der Hauptausschuss - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

"Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, fasst der Hauptausschuss gemäß § 60 Abs. 1 GO NW anstelle des Rates der Stadt Oberhausen in einer Angelegenheit, die der Beschlussfassung des Rates unterliegt, folgenden Beschluss:

 

Der Hauptausschuss stimmt der Leistung von außerplanmäßigen Aufwendungen für das Haushaltsjahr 2015 im Produktbereich 01 - Innere Verwaltung - wie folgt zu:

 

 

AuftragBezeichnungSachkontoBezeichnung     Betrag / EUR

(Finanzstelle)(Finanzposition

 

130001130100Unbebaute 523500Erstattungen an verbundene     250.000,00

GrundstückeUnternehmen, Beteiligungen,

 und Sondervermögen                        

 

 

Deckungsvorschlag:

 

Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit."

 

 

 

 

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