01.02.2016 - 6 Dringlichkeitsentscheidung zur Zustimmung der L...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beratung

1. Beig. und STK. Tsalastras weist darauf hin, dass im letzten Satz der Begründung nicht das Jahr 2015 sondern richtigerweise das Jahr 2016 gemeint ist.

Reduzieren

Beschluss

Der Hauptausschuss - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig bei Enthaltung der BOB-Fraktion folgenden Beschluss:

 

"Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, fasst der Hauptausschuss gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW an Stelle des Rates der Stadt Oberhausen in einer Angelegenheit, die der Beschlussfassung des Rates unterliegt, folgenden Beschluss:

 

Der Hauptausschuss stimmt der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen im Produktbereich 01- Innere Verwaltung - wie folgt zu:

 

Auftrag Bezeichnung Sachkonto Bezeichnung Betrag/EUR

(Finanzstelle) (Finanzposition)

 

810001010101 Ratsangelegenheiten 549135Fraktionszuwendungen- 255.000,--

(PN 0101) (Personalkosten)

 

Deckungsvorschlag:

 

Minderaufwand in entsprechender Höhe im Deckungsring Personal (D00000001)"