01.02.2016 - 11 Dringlichkeitsentscheidung über die Zustimmung ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Der Hauptausschuss - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

"Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, fasst der Hauptausschuss gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW an Stelle des Rates der Stadt Oberhausen in einer Angelegenheit, die der Beschlussfassung des Rates unterliegt, folgenden Beschluss:

Der Hauptausschuss stimmt der Leistung von außerplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 489.100 EUR bei der Produktgruppe 0301 „Bereitstellung schulischer Einrichtungen“ zu.

Die Mittel sind unter dem Auftrag 140003010100 „Grundschulen“ und dem Sachkonto 523100 „Erstattungen an das Land“ bereitzustellen.

 

Deckungsvorschlag:

 

Deckung in Höhe von 489.046 EUR durch Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit."

 

 

 

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