14.12.2015 - 39.5 Antrag der Koalition gem. § 4 der Geschäftsordn...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Frau Stadtv. Wittmann erläutert den Antrag der Koalition. Der soziale Wohnungsbau in Oberhausen ist zunehmend rückläufig. Um kurzfristig in einer noch festzustellenden Zahl Wohnungen erstellen zu können, muss die Stadt die Zusammenarbeit mit Partnern wie z. B. Städt. Wohnungsbaugesellschaften, Privatinvestoren suchen oder möglicherweise selbst wieder als Bauherrin auftreten. Es geht um den Bau bezahlbarer Geschosswohnungen und die Sanierung vorhandener Geschosswohnungen im Bestand. Hier wird der Ruf nach kommunalen Wohnungsbauprogrammen laut. Dazu sollten die Fördertöpfe von Bund und Land genutzt werden.

Frau Stadtv. Walther zeigt sich erfreut über den Antrag. Sie hätte sich ein politisches Handeln schon etwas eher gewünscht. Positiv ist, dass man es jetzt gemeinsam auf den Weg bringen kann.

Frau Stadtv. Stehr signalisiert unter Berücksichtigung einer modifizierten Formulierung der Textziffer 5 Zustimmung zu dem Antrag. Die Punkte a, b und c würden dann wegfallen.

OB Schranz ergänzt, dass es sich bei dem Vorschlag seiner Vorrednerin um die Formulierung im Handlungskonzept Flüchtlinge handelt.

Stadtv. Karacelik beantragt eine getrennte Abstimmung.

OB Schranz lässt zuerst über den Änderungsvorschlag der CDU-Fraktion abstimmen und sodann über die Drucksache insgesamt.

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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - stimmt mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der Linke.Liste-Fraktion dem Änderungsvorschlag zu Textziffer 5 zu.

 

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden geänderten Beschluss:

 

"Die Verwaltung wird beauftragt,

1.die Prognosezahlen aus dem Gutachten „Wohnen in Oberhausen 2012" im Besonderen für den Mietwohnungsbau zu aktualisieren.

2.die Bedarfe an sozialgefördertem Wohnraum in den nächsten 5 Jahren, im Besonderen aufgrund aktueller Prognosen über den Zuzug von geflüchteten Menschen nach Oberhausen darzustellen. Hierbei gilt es, den Rückgang des Sozialwohnungsbaubestandes, wie im  Jahresbericht 2014 „Wohnungsbauförderung" dargestellt, zu berücksichtigen.

3.darzustellen, welche Möglichkeiten der Ersatzneubau von Geschosswohnungen in integrierten innerstädtischen Lagen bietet sowie, welche Möglichkeiten es für die Sanierung von Bestandsbauten, im Besonderen die Leerstandsmobilisierung sowohl für private Investoren als auch die Kommune gibt. Dabei gilt es, bestehende und neue Fördermöglichkeiten zu berücksichtigen.

4.welche städtischen Liegenschaften, laufende Bebauungsplanverfahren , städtische erschlossene Grundstücke  sowie zusätzlich vorhandene Wohnungsbaureserveflächen für Neubau, Ersatzneubau, Aufstockung etc. in Frage kommen.

5.die Realisierung von sozialgebundenem Wohnraum über Wohnungsbaugenossenschaften, private Wohnungsbaugesellschaften oder über die Gründung einer kommunalen gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft in wirtschaftlicher, rechtlicher und steuerlicher Hinsicht zu prüfen. Dabei sollen Aufwand, Prozess und Kosten dargestellt werden. Zudem sind aktuelle Veränderungen in der Förderlandschaft zu berücksichtigen."