14.12.2015 - 25 Überplanmäßiger Bedarf im Produktbereich 04 - K...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Stadtv. Stehr hätte es für richtig gehalten, den Kulturausschuss vorab über die Angelegenheit zu informieren.

 

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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

"1.Da es sich bei den in Rede stehenden Honorarzahlungen um vertragliche Verpflichtungen handelt, verzichtet der Rat der Stadt in der Angelegenheit „Unabweisbare überplanmäßige Aufwendung im Produkt 040401- Volkshochschule -“ gem. § 1 Abs. 7 Satz 3 der Zuständigkeitsordnung auf eine Vorberatung durch Ausschüsse.

 

2.Der Rat der Stadt stimmt der Leistung von unabweisbaren überplanmäßigen Aufwendungen wie folgt zu:

 

Produkt 040401 - Volkshochschule

 

Kostenart 501900/Aufwendungen für sonstige Beschäftigte

 

Auftrag 890004040109/Deutsch als Zweitsprache              von 62.653 €

 

Auftrag 890004040107/Grundbildung, Schulabschlüsse     von 37.347 €

 

                                                                                   gesamt   100.000 €

 

 

Deckungsvorschlag:

 

Deckung durch Mehrertrag in Höhe von 29.750 € bei Kostenart 448000/ Erstattungen vom Bund, Auftrag 890004040109/Deutsch als Zweitsprache

 

Deckung durch Mehrertrag  in Höhe von 25.452 € bei Kostenart 414800/ Zuschüsse von übrigen Bereichen im Produkt 040401/Volkshochschule, Bildungsangebote

 

Deckung durch Mehrerträge gesamt  55.202 €

 

 

Sowie zunächst Deckung durch Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 44.798 €

Mehrerträge in Höhe von rd. 45.000 € werden zugunsten des Haushaltsjahres 2015 noch erwartet. Damit würde zum Jahresabschluss keine Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit mehr bestehen."

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