14.12.2015 - 14 Stadtsparkasse Oberhausenhier: Entsendung eines...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14
- Sitzung:
-
12. Sitzung des Rates der Stadt
- Gremium:
- Rat der Stadt
- Datum:
- Mo., 14.12.2015
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Stabsstelle Beteiligungen
- Bearbeitung:
- Karin Bulatow
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
OB Schranz weist auf eine Ergänzung des Beschlussvorschlages hin:
An den letzten Satz (Vorsorglich wird der Beschlusspunkt Nr. 4 des o.g. Ratsbeschlusses vom Rat der Stadt aufgehoben.) wird folgender Satz angefügt:
„Die Vertretung des Verwaltungsratsvorsitzenden in der Verbandsversammlung des RSGV erfolgt gemäß § 5 Abs. 3 der Satzung des RSGV durch die stellvertretenden Verwaltungsratsvorsitzenden, im vorliegenden Fall durch den zweiten stellvertretenden Verwaltungsratsvorsitzenden.“
Beschluss
Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden geänderten Beschluss:
"Der Rat der Stadt beschließt:
Der Rat der Stadt stellt fest, dass die Entsendung von Herrn Tscharke als Stellvertreter in die Verbandsversammlung des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes (RSGV) - Beschlusspunkt Nr. 4 des Ratsbeschlusses vom 16.11.2015, Drucks.-Nr. B/16/1200-02 - gegenstandslos ist.
Vorsorglich wird der Beschlusspunkt Nr. 4 des o. g. Ratsbeschlusses vom Rat der Stadt aufgehoben. Die Vertretung des Verwaltungsratsvorsitzenden in der Verbandsversammlung des RSGV erfolgt gemäß § 5 Abs. 3 der Satzung des RSGV durch die stellvertretenden Verwaltungsratsvorsitzenden, im vorliegenden Fall durch den zweiten stellvertretenden Verwaltungsratsvorsitzenden."
