14.12.2015 - 8 Stelleneinrichtungen innerhalb der Fachbereiche...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Sitzung:
-
12. Sitzung des Rates der Stadt
- Gremium:
- Rat der Stadt
- Datum:
- Mo., 14.12.2015
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Personal und Organisation
- Bearbeitung:
- Beate Hemm
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Frau Stadtv. Willing-Spielmann weist darauf hin, dass die Kosten für die Unterbringung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, die Begleitung durch einen Dolmetscher und die Mehrarbeit dem Deckungsring: Jugend zugewiesen sind. Die Erstattung der Kosten für die Unterbringung und die anteiligen Personalaufwendungen hingegen nicht. Die Verwaltung wird daher gebeten, der Problematik entgegenzuwirken.
Frau Stadtv. Stehr stellt die Notwendigkeit der Einrichtung der dargestellten Planstellen nicht in Frage. Vielmehr hat sie ein ungutes Gefühl mit dem Vorratsbeschluss. Deshalb bittet sie darum, dem Personal- und Organisationsbericht quartalsmäßig einen Bericht zuzufügen, der den Bereich Flüchtlinge und Hilfen zur Erziehung mit abdeckt.
Frau Stadtv. Walther hält eine Berichterstattung, aber auch den Vorratsbeschluss für den richtigen Weg. Es sollte vermieden werden, dass der JHA jedes Mal befragt werden muss, ob der Fallzahlenschlüssel eingehalten werden muss.
Beschluss
Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:
"Der Rat der Stadt beschließt
die Einrichtung von folgenden Planstellen:
4 Planstellen Dipl.-Sozialarbeiter/innen (S 15 TVöD SuE) innerhalb des Fachbereichs 3-1-40/Erzieherische Hilfen zur Erstbearbeitung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher
1 Teilzeit-Verwaltungsstelle innerhalb des Fachbereichs 3-1-40/Erzieherische Hilfen (EG 8 TVöD)
2 Planstellen Dipl.-Sozialarbeiter/innen bzw. Sachbearbeiter/innen (S 12 TVöD SuE bzw. EG 9 TVöD) innerhalb des Fachbereichs 3-1-70/Unterhalt, rechtliche Vertretung zur Bearbeitung von Vormundschaften der zugewiesenen ausländischen Kinder und Jugendlichen
die Ermächtigung der Bereiche 4-1/Personal und Organisation und 3-1/Kinder, Jugend, Bildung zur personellen Nachjustierung bei weiterhin steigenden Flüchtlingszahlen, hier: unbegleitete minderjährige Jugendliche, ohne erneuten Ratsbeschluss in Anlehnung an die dargestellte Personalbemessung (Vorratsbeschluss)"
