13.07.2026 - 28 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – fasst einstimmig – folgenden Beschluss:

 

Der Rat der Stadt genehmigt gemäß § 60 (1) S. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) folgende von Herrn Oberbürgermeister Thorsten Berg und dem Ratsmitglied Frau Simone-Tatjana Stehr am 22.06.2026 getroffene Dringlichkeitsentscheidung:

Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, treffen Herr Oberbürgermeister Thorsten Berg o. V. i. A. und das Ratsmitglied Simone-Tatjana Stehr gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) folgenden Beschluss:

Die Einreichung der als Anlage beigefügten Projektskizze zur „Sanierung des Hallenbads Oberhausen unter Einbeziehung der technischen und energetischen Optimierung mit dem Zwecke der Verbesserung der Wirtschaftlichkeit zum nachhaltigen Erhalt des Bades in Rahmen der Daseinsvorsorge“ im Rahmen des Interessensbekundungsverfahrens zum Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (Projektaufruf 2026 – Schwimmbäder) wird ausdrücklich gebilligt.

 

Oberhausen, 22.06.2026                                Oberhausen, 22.06.2026

gez. Thorsten Berg                                       gez. Simone-Tatjana Stehr     

Oberbürgermeister                                                       Ratsmitglied

 

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Anlagen zur Vorlage

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