13.07.2026 - 32 Masterplan Neue Mitte Oberhausen - städtebaulic...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beratung

OB Berg weist darauf hin, dass die Drucksache B/18/0917 nach Kenntnisnahme in der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen im Stadtplanungs- und Umweltausschuss mit großer Mehrheit, gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der GRÜNE x PARTEI Ratsfraktion und die Stimme der LINKE.LISTE-Fraktion zustimmend vorberaten worden ist. Im Anschluss an einen Wortbeitrag von Stadtv. Dobnik lässt OB Berg über die Verwaltungsvorlage abstimmen.

Reduzieren

Beschluss

Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – fasst mit großer Mehrheit – gegen die Stimmen der GRÜNE x PARTEI Ratsfraktion, der LINKE.LISTE Fraktion und die Stimme des fraktionslosen Stadtv. Herrn Grönke – folgende Beschlüsse:

 

 

  1. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, die im Entwurf vorliegende Vereinbarung über Planungsleistungen sowie die Vorbereitung von Verfahrensschritten für den Angebotsbebauungsplan „Städtebauliche Nachnutzung NEWAG-Areal“ im Bereich der Ripshorster Straße (NEWAG-Areal) in Oberhausen-Borbeck zwischen den Vertragspartnern (Stadt Oberhausen, AREAL Wohnentwicklung GmbH & Co.KG, PLG Projektgesellschaft Lokschuppen GmbH) gemäß Anhang 1 zu schließen.

 

Gesetzliche Grundlage: §§ 4b und 11 Abs. 1 Ziffer 1 und Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 348).

 

  1. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung in Kooperation mit den Flächeneigentümern auf Grundlage der unter Beschlusspunkt 1. zu schließenden Planungsvereinbarung mit der Durchführung eines öffentlichen Beteiligungs- und Qualifizierungsprozesses im Vorfeld des Bebauungsplanverfahrens „Städtebauliche Nachnutzung NEWAG-Areal“ im Bereich der Ripshorster Straße zur Schaffung von Wohnraum in Oberhausen-Borbeck. Die aus diesem Prozess nachgelagerte hervorgehende städtebauliche Rahmenplanung, ggf. mit Darstellung von Entwicklungsszenarien, ist den politischen Gremien zur weiteren Beschlussfassung als konkretisiertes, städtebauliches Entwicklungskonzept vorzulegen. Im Rahmen dieser Wiedervorlage ist ebenfalls darzustellen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Wiederaufnahme des Bebauungsplanverfahrens Nr. 439 - Werkstraße/Ripshorster Straße im Stadtteil Borbeck (Aufstellungsbeschluss vom 06.12.1999, bekanntgemacht am 03.01.2000) erfolgen kann, oder ob zur Schaffung der erforderlichen Bauplanungsrechte ein Aufstellungsbeschluss für ein neues Bebauungsplanverfahren städtebaulich erforderlich sein sollte.

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=1021602&selfaction=print