18.06.2026 - 26 Förderrichtlinie zur Förderung von Vorhaben geg...

Beschluss:
ungeändert vorberaten
Reduzieren

Beratung

1. Beig. u. StK. Tsalastras informiert, dass die Stadt im letzten Jahr Spenden für diesen Zweck erhalten hat. Die Mittel wurden in Höhe von 30.000 EUR (städtische Mittel) in die mittelfristige Finanzplanung übernommen. Es folgt ein Wortbeitrag von Stadtv. Noldus.

Reduzieren

Beschluss

Der Kulturausschuss berät die Drucksache einstimmig zustimmend vor.

 

Der Rat der Stadt beschließt die Förderrichtlinie der Stadt Oberhausen zur Förderung von Vorhaben gegen Antisemitismus und beauftragt Dezernat 1/Finanzen und Kultur mit der Umsetzung. Beteiligten Gremien ist einmal pro Jahr Bericht zu erstatten. Dezernat 1/Finanzen und Kultur wird beauftragt, ein elektronisches Antragsformular als Anlage zur Grundsatzerklärung gegen Antisemitismus vom 13.05.2024 zur Verfügung zu stellen. 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=1020432&selfaction=print