18.06.2026 - 25 Abgabe eines "stehenden Angebotes" zum Abschlus...

Beschluss:
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Beratung

1. Beig. u. StK. Tsalastras erläutert, dass der Städtetag seine Mitgliedsstädte gebeten hat dieser Initiative zu folgen. Die Stadt Oberhausen ist nach aktuellem Kenntnisstand nicht betroffen, dennoch würde der Empfehlung Folge geleistet werden, um ein klares Signal für das rechtssichere Verfahren im Hinblick auf NS-Raubgut zu setzen.

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Beschluss

Der Kulturausschuss berät die Drucksache einstimmig zustimmend vor.

 

Der Rat der Stadt beschließt sich dem neuen Schiedsgerichtsverfahren anzuschließen, mit dem ein rechtssicheres Verfahren bei strittigen Rückgabefragen von NS-Raubkunst etabliert wird. Die Verwaltung wird gleichzeitig beauftragt, das „stehende Angebot“ abzugeben, damit das neue Verfahren auch für die Stadt Oberhausen eine rechtliche Bindewirkung entfaltet.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=1020431&selfaction=print