11.06.2026 - 2 Naturschutzrechtliche Befreiung gem. § 67 BNatS...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Den Mitgliedern des Naturschutzbeirats liegt die entsprechende Beschlussvorlage vor. Zudem fand am 02.06.2026 ein Ortstermin mit den Mitgliedern des Beirats zu der geplanten Maßnahme statt.

 

Herr Weiher erläutert das Vorhaben nochmals in seinen wesentlichen Zügen. Bei der bestehenden Brücke handelt es sich um eine Holzbrücke, welche aufgrund ihres schlechten Erhaltungszustandes ausgetauscht werden muss. Eine detaillierte Darstellung der erforderlichen Eingriffe (kleinere Freistellungen) sowie der vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen für diese Eingriffe in Natur und Landschaft ist dem der Beschlussvorlage als Anlage beigefügten Landschaftspflegerischen Begleitplan einschließlich Konflikt- und Maßnahmenplan zu entnehmen.

 

Aufgrund der beengten räumlichen Verhältnisse im Baustellenbereich ist es erforderlich, Wege während der Bauphase teilweise oder gegebenenfalls vollständig zu sperren und als Baustelleneinrichtungsflächen zu nutzen.

 

Frau Schiemanowski ergänzt, dass die Bachsohle bei dem geplanten Vorhaben nicht verändert wird. Zusätzlich regt sie an das Totholz im Wald zu belassen.

 

Im Anschluss findet die Abstimmung statt.

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Beschluss

Der Naturschutzbeirat fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Der Naturschutzbeirat stimmt der Erteilung einer naturschutzrechtlichen Befreiung gem. § 67 BNatSchG für die Neuerrichtung einer Fußgängerbrücke im Naturschutzgebiet 1.1.3 „Sterkrader Wald“ zu und nimmt sein Widerspruchsrecht gemäß § 75 Abs.1 LNatSchG NRW nicht wahr.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=1020266&selfaction=print