02.07.2026 - 3.1 Richtlinien zur Förderung von Vorhaben zur Anti...

Beschluss:
ohne Votum vorberaten
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Beratung

Herr Mulia (Linke.Liste) erklärt, seine Fraktion werde Änderungsanträge zur Drucksache stellen. Er möchte wissen, wie die Jury zusammengestellt wird. Es solle nicht der Oberbürgermeister, sondern der Rat über die Jurymitglieder entscheiden.

Die Fraktion hat Rückfragen zur Förderrichtlinie der Stadt Oberhausen zur Förderung von Vorhaben gegen Antisemitismus. Herr Mulia bezieht sich beispielhaft auf Zeile 112ff der Förderrichtlinie:

„Dies gilt auch dann, wenn die Unterstützung mittelbar erfolgt oder wenn für das beantragte Vorhaben mit Organisationen, Referentinnen oder Referenten oder sonstigen Mitwirkenden zusammengearbeitet werden soll, die der BDS-Kampagne zuzurechnen sind oder deren Ziele erkennbar fördern.“ Herr Mulia möchte wissen, wie „mittelbar“ in diesem Fall zu deuten ist und schlägt die Streichung des Wortes vor. Diese Einschränkung sei zu weitgehend.

Die Linke Liste-Fraktion berät ohne Votum vor.

 

Herr Wollny (Grüne X Partei) merkt an, die Definition sei umstritten.

 

Herr Tzscheppan erklärt, dass dies eine politische Diskussion sei, zu der er aus Verwaltungssicht nichts sagen könne. Beabsichtigt sei die Verstetigung der Förderung sowie eine Vereinheitlichung.

Das Zentrum Altenberg könne weitere Veranstaltungen durchführen. Das „unmittelbar“ bezöge sich auf den Antragssteller selbst, nicht auf den Veranstaltungsort.

 

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Beschluss

Der Schulausschuss berät die Drucksache ohne Votum vor.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=1020228&selfaction=print