18.05.2026 - 5 Festsetzung der Grundsteuerhebesätze 2026

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

OB Berg ruft zur gemeinsamen Beratung mit der Drucksache B/18/0402 den Änderungsantrag der LINKE.LISTE-Fraktion mit der Drucksachen-Nr. A/18/0885 auf.

1. Beig. u. Stk. Tsalastras zeigt die finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt auf, sollte der Rat dem Änderungsantrag zustimmen.

Stadtv. Karacelik begründet den Änderungsantrag. An der folgenden Diskussion beteiligen sich die Stadtv. Prohl, Lütte, Girrullis, Noldus, 1. Beig. u. Stk. Tsalastras, Frau Stadtv. Marx, Beig. Motschull, bevor Stadtv. Karacelik die getrennte Abstimmung über die drei Beschlussvorschläge der Verwaltungsvorlage beantragt. Daraufhin lässt OB Berg zunächst über den Änderungsantrag der LINKE.LISTE-Fraktion und danach einzeln über die Ziffern der Verwaltungsdrucksache abstimmen. Die Abstimmungsergebnisse sind unter dem jeweiligen Tagesordnungspunkt hinterlegt.

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Beschluss

Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – fasst mit großer Mehrheit – gegen die Stimmen der Gruppe FOB-FDP im Rat sowie bei Enthaltung der AfD-Fraktion – folgenden Beschluss über die Ziffer 1 der Drucksache B/18/0402:

 

Der Rat der Stadt

 

1. verzichtet hinsichtlich dieser Drucksache gemäß § 1 Absatz 7 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für den Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen auf die Vorberatung durch Ausschüsse.

 

 

 

 

Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – fasst mit großer Mehrheit – gegen die Stimmen der LINKE.LISTE-Fraktion und der Gruppe FOB-FDP im Rat sowie bei Enthaltung der AfD-Fraktion – folgenden Beschluss über die Ziffer 2 der Drucksache B/18/0402:

 

Der Rat der Stadt

 

2. beschließt den Erlass einer neuen Hebesatz-Satzung für die Festsetzung der Realsteuersätze Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer (unverändert) ab 01.01.2026 in der als Anlage beigefügten Fassung.

 

Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – fasst einstimmig – bei Enthaltung der AfD-Fraktion – folgenden Beschluss über die Ziffer 3 der Drucksache B/18/0402:

 

Der Rat der Stadt

 

3. beschließt, sobald Rechtssicherheit in Bezug auf die Festsetzung der Realsteuersätze für die Grundsteuer B in der Gestalt von differenzierten Hebesätzen besteht, ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt den Hebesatz für Grundsteuer B als differenzierte Hebesätze festzusetzen.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=1019982&selfaction=print