02.12.2015 - 4.4 Aufhebung der Satzung über die Festlegung des S...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Auf Nachfrage von Herrn Nakot, ob schon Beträge genannt werden können erläutert Herr Dittberner, dass nach dem Ratsbeschluss der Gutachterausschuss beauftragt wird, Anfangs- und Endwerte zu erstellen. Erst danach können Aussagen zu Beträgen gemacht werden.

 

Ein zeitnaher Informationsfluss an die Betroffenen wird seinerseits, auf Bitten von Herrn Karschti zugesichert. Die Umsetzung soll so schnell wie möglich nach dem Ratsbeschluss erfolgen.

 

Danach vollzieht Bezirksvertretung die Alt-Oberhausen die Anhörung.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=101973&selfaction=print