06.05.2026 - 6.4 Antrag der Die Linke Liste-Fraktion im Rat der ...

Beschluss:
ablehnend vorberaten
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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beschließt:
Die Verwaltung wird beauftragt, unter Berücksichtigung der bestehenden ordnungsrechtlichen, bauordnungsrechtlichen und wohnungsaufsichtsrechtlichen
Zuständigkeiten zeitnah einen Runden Tisch zur Situation im Europahaus einzuberufen.
Der Runde Tisch verfolgt insbesondere folgende Ziele:
- Abstimmung und Priorisierung ordnungsrechtlicher Maßnahmen zur Gefahrenabwehr
- Durchsetzung von Instandsetzungs- und Mängelbeseitigungsmaßnahmen
- Klärung von Zuständigkeiten und Verfahrensabläufen
- Verbesserung der Zusammenarbeit aller beteiligten Akteur:innen
- Entwicklung einer nachhaltigen Lösungsperspektive für die Immobilie
An dem Runden Tisch sind insbesondere zu beteiligen:
- zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung (insbesondere Bauordnung, Wohnungsaufsicht, Ordnungsamt, Sozialverwaltung)
- Sozialleistungsträger (insbesondere Jobcenter)
- zuständiger Stromversorger sowie RWW Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft
- Vertreter:innen der Mieterschaft
- Wohlfahrtsverbände und Beratungsstellen
- ggf. Eigentümervertretung sowie weitere beteiligte Stellen
Die Verwaltung berichtet zeitnah über über eingeleitete Maßnahmen sowie Ergebnisse.

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Beratung

Frau Hansen nimmt Stellung.

 

Herr Lütte äußert Kritik.

Herr Schröer äußert Kritik und gibt an, den Antrag abzulehnen.

Frau Hansen nimmt Stellung.

Herr Osmann äußert Kritik.

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Beschluss

Der Stadtplanungs- und Umweltausschuss lehnt die Drucksache ab.

 

Der Rat der Stadt beschließt:
Die Verwaltung wird beauftragt, unter Berücksichtigung der bestehenden ordnungsrechtlichen, bauordnungsrechtlichen und wohnungsaufsichtsrechtlichen
Zuständigkeiten zeitnah einen Runden Tisch zur Situation im Europahaus einzuberufen.
Der Runde Tisch verfolgt insbesondere folgende Ziele:
- Abstimmung und Priorisierung ordnungsrechtlicher Maßnahmen zur Gefahrenabwehr
- Durchsetzung von Instandsetzungs- und Mängelbeseitigungsmaßnahmen
- Klärung von Zuständigkeiten und Verfahrensabläufen
- Verbesserung der Zusammenarbeit aller beteiligten Akteur:innen
- Entwicklung einer nachhaltigen Lösungsperspektive für die Immobilie
An dem Runden Tisch sind insbesondere zu beteiligen:
- zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung (insbesondere Bauordnung, Wohnungsaufsicht, Ordnungsamt, Sozialverwaltung)
- Sozialleistungsträger (insbesondere Jobcenter)
- zuständiger Stromversorger sowie RWW Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft
- Vertreter:innen der Mieterschaft
- Wohlfahrtsverbände und Beratungsstellen
- ggf. Eigentümervertretung sowie weitere beteiligte Stellen
Die Verwaltung berichtet zeitnah über über eingeleitete Maßnahmen sowie Ergebnisse.