06.05.2026 - 3.2 Beschluss über den barrierefreien Ausbau der Bu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag

 

Der Stadtplanungs- und Umweltausschuss stimmt dem barrierefreien Ausbau der Bushaltestelle Fröbelplatz im Rahmen der Errichtung einer Ladeinfrastruktur für Elektrobusse zu.

Der nicht förderfähige Kostenanteil der Stadt für diese Maßnahme beläuft sich auf 248.000 EUR (brutto).

Finanzielle Mittel sind für das Haushaltsjahr 2028 unter Finanzstelle 560012010600000 – ÖPNV, Finanzposition 785200 – Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen in Höhe von 250.000 EUR veranschlagt worden.

Die Einzahlungen in Höhe von 201.210 EUR sind bei der Finanzposition 681100 – Investitionszuweisungen vom Land bei der Haushaltsanmeldung 2027 ff. noch anzumelden.

Eine Umsetzung erfolgt daher unter dem Vorbehalt einer Berücksichtigung der Maßnahme im städtischen Haushalt 2028. Im Vorfeld wird in Abstimmung mit der Bezirksregierung angestrebt eine mögliche Rückzahlung von Fördermitteln zu vermeiden, da bis einschließlich 2028 noch eine Zweckbindungsfrist auf den bisherigen, veralteten Ausbaustandart läuft.

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Beratung

Herr Sender beantwortet die Fragen von Herrn Lindackers.

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Beschluss

Der Stadtplanungs- und Umweltausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Der Stadtplanungs- und Umweltausschuss stimmt dem barrierefreien Ausbau der Bushaltestelle Fröbelplatz im Rahmen der Errichtung einer Ladeinfrastruktur für Elektrobusse zu.

Der nicht förderfähige Kostenanteil der Stadt für diese Maßnahme beläuft sich auf 248.000 EUR (brutto).

Finanzielle Mittel sind für das Haushaltsjahr 2028 unter Finanzstelle 560012010600000 – ÖPNV, Finanzposition 785200 – Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen in Höhe von 250.000 EUR veranschlagt worden.

Die Einzahlungen in Höhe von 201.210 EUR sind bei der Finanzposition 681100 – Investitionszuweisungen vom Land bei der Haushaltsanmeldung 2027 ff. noch anzumelden.

Eine Umsetzung erfolgt daher unter dem Vorbehalt einer Berücksichtigung der Maßnahme im städtischen Haushalt 2028. Im Vorfeld wird in Abstimmung mit der Bezirksregierung angestrebt eine mögliche Rückzahlung von Fördermitteln zu vermeiden, da bis einschließlich 2028 noch eine Zweckbindungsfrist auf den bisherigen, veralteten Ausbaustandart läuft.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen