23.03.2026 - 7 Einzelfallsatzung nach KAG NRW hier: Reduzierun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

OB Berg macht darauf aufmerksam, dass die Drucksache B/18/0473 im Stadtplanungs- und Umweltausschuss sowie im Haupt- und Finanzausschuss einstimmig zustimmend vorberaten worden ist.

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Beschluss

Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

 

Der Rat der Stadt beschließt die als Anlage beigefügte Satzung der Stadt Oberhausen über die Festlegung des Anteils der Beitragspflichtigen am Aufwand für die Erneuerung und Verbesserung der Straße Köstersfeld.

 

Die Einnahmen in Höhe von 1.000.000 EUR sind im Haushalt 2026 wie folgt eingeplant:

 

Finanzstelle

Bezeichnung

Finanz-

position

Bezeichnung

2026

560012010101200

Beiträge und ähnliche Entgelte

6881.10

Beiträge für „KAG“

1.833.000 EUR

Die Einnahme in Höhe von 1.000.000 EUR ist Bestandteil des oben dargestellten Haushaltsansatzes für 2026.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=1018410&selfaction=print