11.03.2026 - 6.4.1 Änderungsantrag der GRÜNE x PARTEI Ratsfraktion...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.4.1
- Gremium:
- Stadtplanungs- und Umweltausschuss
- Datum:
- Mi., 11.03.2026
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführung:
- Politik
- Bearbeitung:
- Ratsgremien
- Konsequenzen:
- Keine Angabe zu finanziellen Konsequenzen (Berichte od. Anträge); Keine Angabe zu klimatischen Konsequenzen (Berichte od. Anträge)
- Beschluss:
- ohne Votum vorberaten
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird gebeten, für die Dauer des Umbaumaßnahmen an der Bahnhofstraße in Sterkrade die Parkgebühren in unmittelbar betroffenen Bereichen auszusetzen und einen entsprechenden Beschluss zur Änderung der Parkgebührensatzung vorzulegen.
Dabei soll geprüft werden, wie durch geeignete Regelungen – insbesondere durch die Nutzung einer Parkscheibenregelung – eine dauerhafte Nutzung der Stellplätze durch Langzeitparker vermieden werden kann.
Zudem ist zu prüfen, welche weiteren unterstützenden zu den bereits bestehenden Maßnahmen, im Sinne eines gelungenen Baustellenmarketings, möglich sind.
In die Prüfung einzubeziehen sind Maßnahmen wie:
- Kunden-Incentives über ÖPNV/Stadtgutscheine
- Gebühren- / Abgabe-Erleichterungen
- (Teil-)Erlass oder Reduktion von Sondernutzungsgebühren (Außengastro / Warenauslagen),
- Stundungen, Raten, vereinfachte Genehmigungen
- Baustellenwegweisung & „Erreichbarkeitsmanagement“
- klare Fußwegeführung, provisorische Querungen, gut sichtbare Beschilderung der Lieferzonen / Logistikfenster, Ansprechpartner*innen für Gewerbe
- Aktionsformate während der Bauzeit
- Baustellenfeste, Themenmärkte, After-Work-Formate, „Baustellen-Rallye“
- regelmäßige Baustellen-Updates (Bauphasen, Sperrungen, „Was ist diese Woche anders?“)
Beschluss
Der Stadtplanungs- und Umweltausschuss - berät die Drucksache ohne Votum vor.
Die Verwaltung wird gebeten, für die Dauer des Umbaumaßnahmen an der Bahnhofstraße in Sterkrade die Parkgebühren in unmittelbar betroffenen Bereichen auszusetzen und einen entsprechenden Beschluss zur Änderung der Parkgebührensatzung vorzulegen.
Dabei soll geprüft werden, wie durch geeignete Regelungen – insbesondere durch die Nutzung einer Parkscheibenregelung – eine dauerhafte Nutzung der Stellplätze durch Langzeitparker vermieden werden kann.
Zudem ist zu prüfen, welche weiteren unterstützenden zu den bereits bestehenden Maßnahmen, im Sinne eines gelungenen Baustellenmarketings, möglich sind.
In die Prüfung einzubeziehen sind Maßnahmen wie:
- Kunden-Incentives über ÖPNV/Stadtgutscheine
- Gebühren- / Abgabe-Erleichterungen
- (Teil-)Erlass oder Reduktion von Sondernutzungsgebühren (Außengastro / Warenauslagen),
- Stundungen, Raten, vereinfachte Genehmigungen
- Baustellenwegweisung & „Erreichbarkeitsmanagement“
- klare Fußwegeführung, provisorische Querungen, gut sichtbare Beschilderung der Lieferzonen / Logistikfenster, Ansprechpartner*innen für Gewerbe
- Aktionsformate während der Bauzeit
- Baustellenfeste, Themenmärkte, After-Work-Formate, „Baustellen-Rallye“
- regelmäßige Baustellen-Updates (Bauphasen, Sperrungen, „Was ist diese Woche anders?“)
