19.03.2026 - 2 Naturschutzrechtliche Befreiung gem. § 67 BNatS...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Den Mitgliedern des Naturschutzbeirats liegt die entsprechende Beschlussvorlage vor.

 

Herrn Reuschenbach ist aufgefallen, dass von den beiden Laternen, die aufgestellt werden sollen, nur eine an das Stromnetz angeschlossen werden soll. Er erkundigt sich, ob nicht beide Laternen elektrisch erschlossen und dafür mit insektenfreundlicher Beleuchtung ausgestattet werden könnten.

 

Herr Harnisch erläutert, dass grundsätzlich beide Laternen aus technischer Sicht angeschlossen werden könnten. Zur Einhaltung der Naturschutzgesetze wurde durch die Untere Naturschutzbehörde (UNB) vorgegeben, dass lediglich eine Lampe anzuschließen ist. Dies dient zusätzlich auch der Reduktion der Lichtverschmutzung.

 

Herr Wittpahl, ergänzt, dass es sich um einen langen Entscheidungsprozess gehandelt hat.  Anfang 2023 sei zunächst lediglich dem Austausch der bestehenden Laternen im Verhältnis 1:1 zugestimmt worden. Der Aufstellung der zwei zusätzlichen Laternen wurde damals von Seiten der UNB nicht zugestimmt.  Daran schloss sich ein langer Abstimmungsprozess an, der unter anderem auch über den zuständigen Beigeordneten sowie den damaligen Oberbürgermeister lief und in dem nun zum Beschluss vorliegenden Kompromiss endete.  Der betreffenden Laterne, die nur aufgestellt, aber nicht angeschlossen werden darf, wurde von allen Beteiligten nur aus Gründen der Optik und unter der Prämisse zugestimmt, dass diese zum Schutze von Natur und Landschaft nicht ans Stromnetz angeschlossen wird.

 

Herr Reuschenbach fragt nach, ob die Laterne gegebenenfalls an einem anderen Standort aufgestellt werden könnte, und schlägt vor, dort insektenfreundliche Beleuchtung einzusetzen.

 

Herr Wittpahl erklärt hierzu, dass insektenfreundliche Beleuchtung bereits standardmäßig verwendet werde und dies bereits Teil des gefundenen Kompromisses sei.

 

Herr Reuschenbach entgegnet, dass die Beleuchtung zudem der Sicherheit diene.

 

Frau Podworni-Michael hält dagegen, dass man grundsätzlich auch vollständig auf die Laternen verzichten könne, da sich dort keine Fußgänger aufhielten und Sportler lediglich erwünscht seien.

 

Herr Paßgang erklärt, dass die Laternen der Verkehrssicherheit dienen. An dieser Stelle kreuze der Fahrradweg den Fußgängerweg, sodass die Beleuchtung zu einer erhöhten Sicherheit beitragen würde.  Zudem sei eine neue Treppe errichtet worden. Die Feuerwehr schreibe vor, dass diese Treppe beleuchtet werden müsse, sofern Veranstaltungen in der Burg stattfinden. Die Laterne könne daher zeitweise ausgeschaltet und nur bei Bedarf eingeschaltet werden, um Besucher zu schützen. Seinetwegen kann die zweite Laterne am Fahrradweg gerne ebenfalls angeschlossen werden.

 

Herr Wittpahl erläutert, dass Ende 2023 ein Vor-Ort Termin der UNB mit der Feuerwehr stattgefunden hat, um die Notwendigkeit zur Beleuchtung des Rettungsweges abzustimmen. Dabei wurde von der Feuerwehr festgestellt, dass es unerlässlich ist, die Treppenstufen selbst (möglichst indirekt zur Blendvermeidung) zu beleuchten, um sicherstellen zu können, dass diese bei Dunkelheit sicher begangen werden können. Des Weiteren stellte die Feuerwehr aber auch klar, dass eine weitere Beleuchtung des Rettungsweges mit künstlichem Licht nicht notwendig ist, sofern wie in diesem Fall die sichere Begehbarkeit bis hin zur öffentlichen Verkehrsfläche sichergestellt werden kann. Die Installation der zwei zusätzlichen Leuchten auf der linken Seite des Weges würde im Notfall sogar kontraproduktiv dazu führen, dass Personen in diese Richtung geleitet werden und dann nach kurzer Zeit im Dunkeln stehen.

 

Herr Köster erkundigt sich, welche Folgen eine Ablehnung der Beschlussvorlage durch den Naturschutzbeirat hätte.

 

Herr Weiher erläutert, dass die Beschlussvorlage in diesem Fall zuständigkeitshalber an den Umweltausschuss weitergeleitet wird.

 

Herr Paßgang weist darauf hin, dass der Naturschutzbeirat der Beschlussvorlage widersprechen und diese geändert beschließen könnte, wonach auch die zweite Laterne angeschlossen werden solle.

 

Die Verwaltung entgegnet hierzu, dass ausschließlich über die Inhalte der vorliegenden Beschlussvorlage entschieden und diese nicht erweitert werde. Die Untere Naturschutzbehörde hat vorgeprüft, was rechtlich einer Genehmigungsfähigkeit unterliegt. Eine Befreiung darüber hinaus ist nicht mit der Gesetzgebung zu vereinbaren.

 

Im Anschluss findet die Abstimmung statt.

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Beschluss

Der Naturschutzbeirat fasst mit großer Mehrheit folgenden Beschluss:

 

Für die „Errichtung von zwei neuen Laternen inkl. der Verlegung der Stromversorgung sowie notwendigen Fundamenten im Landschaftsschutzgebiet 1.2.14 „Burg Vondern““ wird der Erteilung einer naturschutzrechtlichen Befreiung gem. § 67 BNatSchG zugestimmt (10x Ja, 2x Nein, 1x Enthaltung).

 

Die naturschutzrechtliche Befreiung wird im Nachgang der Sitzung durch die Untere Naturschutzbehörde erteilt.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=1018223&selfaction=print